Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 191

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Kinder, die zu Opfern wurden, tragen ihre Wunden ein Leben lang! Sexueller Mißbrauch an Kindern ist das abscheulichste Gewaltverbrechen. Kindesmißbrauch ist Mord an der Kinderseele, meine Damen und Herren!

Denken Sie noch einmal darüber nach, denn geschändete Kinder, meine Damen und Herren, schreien nicht, sie sind ganz still. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesminister Dr. Michalek nimmt auf der Regierungsbank Platz.)

12.03

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Michael Strugl. Ich erteile ihm das Wort.

12.03

Bundesrat Mag. Michael Strugl (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte im Zusammenhang mit dem Strafrechtsänderungsgesetz vor allem auf die Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozeßordnung sowie auf das Sexualstrafrecht eingehen.

Natürlich ist es so, daß wir alle unter dem Eindruck dieser furchtbaren Vorfälle von Kinderschändung stehen, und zwar nicht nur jener im Ausland, sondern, wie es Frau Bundesrätin Haunschmid angesprochen hat, auch dieses Falles aus Oberösterreich. Ich denke, daß wir uns hier alle einig sind, wenn wir sagen, es muß zu Verschärfungen kommen. Wir alle wollen den Schutz der Unmündigen! Das steht, so glaube ich, hier außer Streit. Man kann, wie ich meine, hier auch niemandem unterstellen, daß er dieses Ziel nicht verfolgt.

Es ist allerdings so, daß schon länger und nicht erst seit Bekanntwerden dieser Vorfälle an Maßnahmen, an Verschärfungen gearbeitet wird. Es ist allerdings, wie ich meine, auch richtig, daß hier einzelne Maßnahmen vorgezogen wurden. Es wurde auch gesagt, daß im Herbst weitere Vorschläge folgen sollen. Ich glaube im Gegensatz zu meiner Vorrednerin, daß das eine durchaus sinnvolle Vorgangsweise ist, denn wir können davon ausgehen, daß diese Maßnahmen mit Experten sehr ausführlich beraten wurden und beraten werden. Ich finde, es entspricht auch dem Ernst der Lage und der Materie, daß das mit entsprechender Sorgfalt gemacht werden muß. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es hat übrigens auch in der Vergangenheit schon Verschärfungen gegeben, die von der Regierung initiiert wurden – zu einem guten Teil, so möchte ich sagen, auch auf Betreiben der Volkspartei, weil wir dieses Problem immer wieder thematisiert haben. Es wurde ein Katalog von Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Mißbrauch vorgelegt, der auch in einem entsprechenden Entschließungsantrag seinen Ausdruck gefunden hat. Ich nenne hier nur die Einführung der österreichischen Gerichtsbarkeit bei Sexualdelikten im Ausland im Zusammenhang mit dem sogenannten Sextourismus, Strafverschärfungen für den Besitz von Kinderpornographie, eine Verschärfung im Ausmaß einer Verdreifachung der Strafen beim gewerbsmäßigen Handel mit Kinderpornographie, das Wegweiserecht für gewalttätige Familienmitglieder im Zuge des Bundesgesetzes gegen Gewalt in der Familie, die Einrichtung einer zentralen Meldestelle beim Innenministerium zur Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte im Internet oder das immaterielle Schadenersatzrecht für Opfer sexueller Handlungen im ABGB, nach welchem auch die Kränkung zu berücksichtigen ist.

Es wird jetzt weitere Verschärfungen geben, die ich noch einmal erwähnen und aufzählen möchte. Zum einen: Das Schutzalter von 14 Jahren bleibt bestehen, es gibt aber zahlreiche Verschärfungen. Ich nenne hier etwa die Gleichstellung der beischlafähnlichen Handlungen mit dem Beischlaf, sodaß der Täter nicht mehr die Ausrede hat, es sei gar nicht zum eigentlichen Akt gekommen. Das ist eine Verschärfung, weil auch die Verjährung verlängert und das Strafausmaß verdoppelt wird.

Die Strafen für den Mißbrauch von Unmündigen betragen zehn Jahre. Es gibt bis zu 15 Jahre bei schwerer Körperverletzung und 20 Jahre bei Todesfolge beziehungsweise bei anderen sexuellen Handlungen fünf, zehn und 15 Jahre. Auch das ist eine Verschärfung.


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