Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 192

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Es gibt eine Sonderregelung für Jugendliche. Diese betrifft die gewaltfreien freiwilligen sexuellen Handlungen unter Jugendlichen. Dabei wurde ein Mindestalter von 13 Jahren für Beischlaf und beischlafähnliche Handlungen festgelegt, bei sonstigen eine Toleranz von 12 bis 16 Jahren. Gewaltähnliche sexuelle Handlungen, wie zum Beispiel die Penetration mit Gegenständen, werden gänzlich verboten. Auch das ist eine Verschärfung.

Es gibt ferner eine Ausdehnung der Verjährungsfristen, sie beginnen erst nach der Volljährigkeit zu laufen. Dies ist vor allem auch eine Maßnahme – um ein Beispiel zu sagen – gegen Mißbrauch im familiären Umfeld, sodaß also auch noch nach Jahren das Kind seinen Peiniger zur Anzeige bringen kann, wenn das der Erziehungsberechtigte nicht getan hat. Auch das ist eine Verschärfung.

Und es gibt eine Besserstellung der Opfer im Verfahren, indem die Möglichkeiten der schonenden Vernehmung ausgeweitet werden. So ist bei Opfern unter 14 Jahren zwingend eine schonende Vernehmung vorzunehmen, und Opfer, die älter sind, können das beantragen. Damit müssen zum Beispiel auch Frauen im Gerichtssaal ihre Aussage nicht mehr im Angesicht des Täters machen.

Ferner gibt es die Möglichkeit der Einvernahme durch Sachverständige auch für Zeugen über 14, und als nächsten Punkt, als weiteren Punkt, auch eine Ausweitung des Entschlagungsrechts für alle Lebensgefährten, und zwar auch für gleichgeschlechtliche.

Meine Damen und Herren! Diese Verschärfungen sollen klarmachen, daß ein Sexualstraftäter mit der vollen Härte des Gesetzes zu rechnen hat, auch im Sinne des Präventionsgedankens. Ich persönlich bin der Meinung, daß es sich dabei um eine sehr sensible Materie handelt und daß es gut wäre, wenn wir hier im Konsens vorgingen. Daher bin ich auch froh, daß es innerhalb der Koalition einen Kompromiß gegeben hat, was die Frage der Jugendlichen-Liebe betrifft.

Ich würde es auch für ein falsches Signal halten, wenn man etwa § 209 aufheben würde. Ich denke zum Beispiel daran, wie das im Falle des Mißbrauchs in Bad Goisern gewesen wäre. Es hat ohnehin wenig Verständnis für dieses geringe Strafmaß gegeben. Bei einem Wegfall des § 209 wäre es tatsächlich zu Straffreiheit gekommen, obwohl ein 52jähriger einen 14jährigen mißbraucht hat.

Da geht es, wie ich meine, auch nicht um überkommene Moralvorstellungen, wie ein Redner im Nationalrat gesagt hat, oder um Kriminalisierung, sondern einfach nur um den Schutz der jungen Leute. Ich finde es daher auch sinnvoll, wenn man bei dieser Regelung bleibt und sie nicht auflockert, weil das in diesem Zusammenhang einfach ein falsches Signal wäre. (Beifall bei der ÖVP.)

Selbstverständlich wissen wir, daß man auch international den Hebel ansetzen muß. Das gilt vor allem für jene Delikte, die im Zuge der Möglichkeiten des Internet in diesem Zusammenhang bekanntgeworden sind. Wir werden hier auch einen gemeinsamen Entschließungsantrag betreffend eine Initiative gegen Pornographie im Internet einbringen.

Die Mandatare der Freiheitlichen Partei werden nicht zustimmen, wie wir hören, weil ihnen die Maßnahmen zuwenig weit gehen. An sich ist es nichts Schlechtes, wenn man hier unterschiedliche Standpunkt vertritt. Mich stört in diesem Zusammenhang nur eines, nämlich daß – zumindest bei mir persönlich – der Eindruck entsteht, daß hier parteipolitisch und taktisch agiert und parteipolitisches Kleingeld gewechselt werden, und das mit einer Materie, die dazu eigentlich am allerwenigsten geeignet ist. Ich habe diesen Eindruck jedenfalls, und mich persönlich stört es. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wie ich schon gesagt habe: Diese Verschärfungen sind schon länger in Beratung, und es wird auch weitere Vorschläge geben. Jetzt betreiben Sie von den Freiheitlichen hier eine Politik der Lizitation, weil Ihnen das zuwenig weit geht. – Ich glaube, daß die Experten und die Arbeitsgruppe ordentlich gearbeitet haben, seriös gearbeitet haben, und daß Maßnahmen vorgeschlagen worden sind, die sehr wohl geeignet sind, Mißbräuchen entgegenzuwirken. Ich glaube, da kann man den Experten wirklich vertrauen.


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