Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 47

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zahl – derzeit also 7 795 – bei gleichzeitigem Wegfall der Möglichkeit, daß Abgeordnete einen Einleitungsantrag zu einem Volksbegehren einbringen können;

Möglichkeit der bargeldlosen Einzahlung des Druckkostenbeitrages von 30 000 S;

Rückzahlung des Druckkostenbeitrages in der fünffachen Höhe, also insgesamt von 150 000 S, für den Fall, daß ein Volksbegehren erfolgreich ist;

Valorisierung dieser Beträge ab dem Jahr 2000 nach dem Verbraucherpreisindex;

Wegfall der Möglichkeit, daß Eintragungslokale an einem Feiertag geöffnet sind;

Verkürzung der Mindesteintragungszeit von vier auf zwei Stunden an Samstagen und Sonntagen in Gemeinden mit weniger als 2 500 Einwohnern;

Einführung von obligat vier Stellvertretern des oder der Bevollmächtigten eines Volksbegehrens;

Verbesserung des Unterstützungserklärungsformulars sowie einiger Gesetzespassagen mit dem Ziel, die Zahl der ungültigen Unterstützungserklärungen hinkünftig niedriger zu halten als bisher;

legistische Präzisierungen und übersichtlichere Gestaltung der übrigen Anlagen zum Gesetz.

Lassen Sie mich zum Volksbegehrengesetz abschließend noch festhalten, daß auch ich es für richtig halte, die bisher mögliche Unterstützung durch mindestens acht Abgeordnete nicht mehr vorzusehen, denn ich habe es immer schon für falsch gehalten, daß Abgeordnete ein Instrument in Anspruch nehmen, das sie über einen anderen Weg, nämlich über das Initiativrecht, genauso in Anspruch nehmen können.

Umso mehr ist dies zu verurteilen, als gerade jene davon im besonderen Maße Gebrauch machten, die bei jeder anderen Gelegenheit von einer grenzenlosen Spargesinnung geprägt sind, demgegenüber allerdings allein in den letzten zehn Jahren sechs derartige Volksbegehren initiierten, deren Durchführung im Einzelfall rund 25 Millionen Schilling an Kosten verursachten.

Die im gegenständlichen Paket weiters enthaltenen Novellen betreffen die Nationalratswahlordnung und die Europawahlordnung. In beiden Materien werden insbesondere Erleichterungen für Klein- und Kleinstgemeinden geschaffen sowie einzelne legistische Präzisierungen vorgenommen, ohne wirklich substantielle Änderungen herbeizuführen.

Insgesamt handelt es sich bei den zitierten Änderungen also um wohlüberlegte, aus der Praxis und Erfahrung ableitbare Bestimmungen, mit denen dem Bürger mehr demokratische Rechte als bisher eingeräumt werden. Meine Fraktion wird deshalb allen vier Vorlagen gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.07

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.

12.07

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg)): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die bisherigen Diskussionsbeiträge haben schon gezeigt, daß es aus Ländersicht keinen Grund gibt, gegen eines der Gesetze Einspruch zu erheben. Das ist auch meine Meinung, und ich begrüße die Verbesserungen, die in allen Gesetzesbeschlüssen enthalten sind.

Zwei Verbesserungen, die mir besonders wichtig erscheinen, möchte ich hervorheben. Erstens ist es sehr positiv, daß bestimmte Wahllokale – zumindest eines pro Gemeinde – künftig behindertengerecht ausgestattet sein müssen und daß für sehbehinderte Personen am Wahltag ein Leitsystem eingerichtet wird, damit sie möglichst ohne fremde Hilfe das Wahllokal benützen können.


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