Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 48

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Die zweite Verbesserung ist, daß nun eine formfreiere und praktikablere Möglichkeit für im Ausland lebende Österreicher besteht, ihre demokratischen Rechte betreffend die Kandidatur eines Kandidaten bei der Bundespräsidentenwahl geltend zu machen, wofür bisher das persönliche Erscheinen an einem im Inland gelegenen notwendig gewesen war. Es wäre wünschenswert, daß dieser Fortschritt auch auf die Nationalrats-Wahlordnung übertragen wird, denn auch für den Nationalrat können Parteien nicht nur aufgrund von Unterstützungserklärungen von Abgeordneten, sondern auch, insbesondere wenn sie bisher nicht im Nationalrat vertreten waren, aufgrund von Unterschriften von Bürgern kandidieren. Ich freue mich, daß diese Anregung, die auf einen Vorschlag des österreichischen Generalkonsuls in Liechtenstein zurückgeht, dem gegenüber dieses Problem erwähnt wurde, so rasch aufgegriffen wurde.

Daß die Gesetzesbeschlüsse allesamt Verbesserungen beinhalten, bedeutet natürlich nicht, daß es nicht einen Saldovortrag weiterer Verbesserungsmöglichkeiten gäbe: Es geht hiebei zum einem um Detailfragen, anhand welcher sich zeigt, wie gut es gerade bei solchen Gesetzen wäre, ein ausführliches Begutachtungsverfahren durchzuführen, wie es bei einer Regierungsvorlage üblich ist, gegenüber welchen parlamentarische Initiativen etwas ins Hintertreffen geraten. Zweitens gibt es natürlich auch einige offene Anliegen, von denen ich nur einige wenige nenne.

Die Teilnahmemöglichkeit an der Nationalratswahl für im Ausland lebende oder am Wahltag vorübergehend im Ausland befindliche Österreicher wird neuerlich verbessert, offen ist allerdings die Erfüllung der bei der jüngsten Tagung des Weltbundes der im Ausland lebenden Österreicher erhobenen Forderung nach einer etwas stärker betonten Möglichkeit, auch selbst parlamentarisch eingebunden werden zu können. Das wurde mit keinem konkreten Vorschlag und keiner konkreten Forderung verbunden, das heißt, die Diskussion ist offen. Ein bei dieser Tagung diskutierter Ansatz war, daß man wahlrechtlich einen zehnten Wahlkreis, sozusagen ein zehntes Bundesland für die im Ausland lebenden Österreicher vorsieht. Das wäre eine durchaus systemgerechte Lösung; vielleicht gibt es aber noch andere. Ich denke aber, daß es durchaus der Mühe wert wäre, diesem Anliegen der Auslandsösterreicher Rechnung zu tragen.

Die erleichterte Unterstützung von Wahlvorschlägen bezieht sich, wie vorhin schon erwähnt, nur auf die Bundespräsidentenwahl. Sie sollte meines Erachtens in systemgerechter Weise auch auf die Nationalratswahl Anwendung finden.

Ein dritter Punkt wurde von Herrn Bundesrat Dr. Böhm bereits angesprochen, nämlich die Notwendigkeit, daß im Inland lebende Österreicher, die einen Wahlvorschlag bei der Bundespräsidentenwahl unterstützen wollen, nach wie vor, und sei es auch nur zur bloßen Bestätigung, daß sie als wahlberechtigt in der Wählerevidenz eingetragen sind, persönlich am Gemeindeamt erscheinen müssen. Für die im Ausland lebenden Österreicher hat man das Verfahren vereinfacht, für diese genügt eine postalisch vorab übermittelte Bestätigung, und es ist nicht einzusehen, warum für die Bestätigung eines bloßen Sachverhaltes – ich lasse jetzt einmal beiseite, daß die Unterschrift natürlich beglaubigt geleistet werden muß; das ist sinnvoll und bei einem Notar möglich – jemand auch persönlich am Gemeindeamt erscheinen muß. Das scheint mir doch reichlich übertrieben zu sein, zumal man weiß, daß die Mißbrauchsmöglichkeit etwa bei der Verwendung von Meldebestätigungen wesentlich größer wäre und wesentlich häufiger wahrgenommen werden würde. Solche Meldebestätigungen bekommt man auch, ohne daß man persönlich beim Gemeindeamt erscheint. Ich denke, das sollte gelegentlich nachgebessert werden.

Ein weiterer aus Sicht der Länder wichtiger Gesichtspunkt ist, daß man bereits bei einer vorangegangenen Novelle den Grundsatz der Ortsgebundenheit der Stimmabgabe aufgegeben und – abgesehen von der Wahlkarte im Inland – im Ausland die Möglichkeit eröffnet hat, quasi in Form einer Briefwahl seine Stimme abgeben zu können, auch wenn man sich nicht im Wahlgebiet aufhält. Das betrifft aber nur die Bundeswahlen. Den Ländern ist es nach wie vor verfassungsrechtlich verwehrt, ein ähnliches System auch für die Landtagswahlen und für die Gemeinderatswahlen einzuführen. Es ist bei den Landtagswahlen nicht einmal möglich, eine Regelung für die Wählerevidenz zu treffen, wie sie auf Bundesebene vorgesehen wurde. Das heißt: Die im Ausland lebenden Österreicher sind jetzt zwar ins Nationalrats- und Bundespräsiden


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