Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 75

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der Zentralbahnhof, die Anbindung des Flughafens Wien an die Südbahn, Wiener Schnellbahnring mit einer Vernetzung der S 4, 45, 80 sowie mit den Wiener U-Bahn-Linien.

Ich möchte diese Gelegenheit auch dafür nützen, auf die dringend notwendige Umfahrungsstraße 301 und auf die Nordost-Umfahrung mit einer ökologisch vertretbaren Donau-Überquerung hinzuweisen.

Die Finanzierungsvorschläge sind von der SPÖ Wien im Wiener Landtag ausreichend erläutert, wie ich meine, und auch diskutiert worden. (Bundesrätin Mühlwerth: Aber Sie machen nichts!) Es ist nichts Verwerfliches, sich um Wildschweine zu kümmern, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, tun Sie das weiterhin. Wir jedoch machen uns Gedanken über eine weitere positive Entwicklung und die Chancen in unserer Stadt – im Interesse der Bevölkerung, der Gäste, vor allem aber der Jugend, die in dieser schönen Stadt leben möchte und neben der kulturellen auch eine wirtschaftliche Perspektive sieht, die eine wichtige Voraussetzung für unsere Bevölkerung ist.

Eine gute Verkehrssituation vor Ort mit einer qualitativen leistungsfähigen Anbindung an sowie Einbindung in internationale Verkehrsnetze ist eine der wesentlichsten Voraussetzungen für eine positive – nicht nur wirtschaftliche – Entwicklung in Zukunft. Der Lainzer Tunnel ist ein wichtiger, unverzichtbarer Baustein dazu und somit auch ein Baustein zu einer künftigen sinnvollen und positiven Entwicklung unserer Bundeshauptstadt Wien, und wir können daher mit dieser dringlichen Anfrage der Freiheitlichen Partei überhaupt nichts anfangen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrätin Mühlwerth: Das wird offensichtlich nicht nur vom Lainzer Tunnel abhängen!)

14.44

Präsident Alfred Gerstl: Zum Wort gemeldet hat sich als nächster Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile ihm dieses.

14.44

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Schon aus fachlichen Gründen darf und muß ich mich als Jurist auf die Rechtsprobleme beschränken, die mit dem Eisenbahnbauprojekt Lainzer Tunnel verbunden sind.

Erlauben Sie mir eine Nebenbemerkung: Auch meinem Stilempfinden mag die Bezeichnung "Wildschweintunnel" nicht entsprechen, ich weise es aber zurück, daß es eine Prägung der Freiheitlichen Partei sei, es entspricht vielmehr dem bekannt ironischen und scharfzüngigen Wiener Volksmund, der darin vielleicht nicht unverwandt dem Berliner ist, der bekanntlich ein berühmtes Gebäude einmal sehr deftig als "schwangere Auster" benannt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber zurück zum Recht: Im Zentrum steht dabei die Frage, ob es dafür einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Die Betreiberin, die Planungs- und Errichtungsgesellschaft Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG, vertritt mit Nachdruck den Rechtsstandpunkt, daß eine solche im konkreten Fall entbehrlich sei. Das mag erstaunen, weil ein entsprechendes Prüfverfahren im UVP-Gesetz für Großprojekte dieser Art zwingend vorgesehen ist.

Auch das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr teilt indes diese Rechtsauffassung, und zwar dies deshalb – wir haben es heute schon gehört –, weil die für das Projekt maßgebliche Trassenverordnung im Jahre 1993, also noch vor dem Wirksamwerden des UVP-Gesetzes am 1. Juli 1994, erlassen worden sei. Nach der Übergangsvorschrift des UVP-Gesetzes komme daher das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht in Betracht. Dem Bundesminister fehle insofern die Rechtsgrundlage für die nachträgliche Durchführung eines entsprechenden Verfahrens.

Fast gegenläufig, aber in gewisser Weise komplementär argumentiert die Hochleistungsstrecken AG. Eine UVP münde ihrerseits letztlich in eine Trassenverordnung ein, wie sie hier


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