Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 87

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Ich weiß, daß ich das eine oder andere Wort in einem Zusammenhang vorgebracht habe, in dem es durchaus möglich ist, daß sich mancher meiner Kollegen – auch von denjenigen, die vielleicht nicht hier sind oder an und für sich überhaupt nicht in diesem Raum tätig sind – betroffen fühlen könnte. Auch dafür möchte ich mich entschuldigen.

Ich muß es leider zur Kenntnis nehmen – aber ich würde es lieber nicht zur Kenntnis nehmen –, daß mich Kollege Konecny – er ist jetzt leider nicht hier – mit sehr lautstarker Stimme mit ”der Gudenus, der hört nichts” apostrophiert hat. Das muß ich umlegen wie: Gudenus ist terrisch und ist eigentlich ein Ohrenkrüppel. – Das finde ich unkollegial im wahrsten Sinne des Wortes, und es trifft mich persönlich sehr stark. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrätin Schicker: Das haben Sie gesagt!)

15.37

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Königshofer und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Wildschweintunnel vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit der Stimmen.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung ist damit abgelehnt.

Besprechung der Anfragebeantwortung 1286/AB-BR/98

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zur Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 1286/AB aus dem Jahr 1998 des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft.

Da die Anfrage und die dazugehörende Anfragebeantwortung inzwischen allen Bundesräten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Bevor aber dem ersten Redner beziehungsweise der ersten Rednerin das Wort erteilt wird, mache ich darauf aufmerksam, daß gemäß § 60 Abs. 5 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Windholz. – Bitte.

15.38

Bundesrat Ernest Windholz (Freiheitliche, Niederösterreich): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 4. Juni wurde von mir eine Anfrage an den Bundesminister gerichtet, die auch beantwortet wurde. Dabei geht es im Kern um eine Problematik im öffentlichen Dienst beziehungsweise um eine Vorgangsweise im Landwirtschaftsministerium, die meiner Ansicht nach nicht korrekt ist.

Für Spitzenbeamte in einem Ministerium – das sind Sektionschef, Sektionsleiter und Abteilungsleiter – ist im Gehaltsgesetz im § 121 eine Zulage für Mehrleistungen fixiert. Das bedeutet, im Unterschied zu anderen Bediensteten, an welche Überstundenzahlungen erfolgen, wird in diesen Fällen die Mehrleistung mit einer Zulage abgegolten.

Meine Anfrage umfaßt einen Fragenkatalog von acht Punkten. Zwei Punkte, und zwar Punkt 2 und Punkt 6 letzte Frage, wurden, wie ich meine, vom Bundesminister völlig unzulänglich beantwortet. Konkret habe ich dabei angefragt, wie hoch die durchschnittliche monatliche Überstundenvergütung in den letzten zwei Jahren war beziehungsweise wie hoch die Überstundenent


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