Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 55

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4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 7. Oktober 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Radioaktivität (Atomhaftungsgesetz 1999 – AtomHG 1999) (1357 und 1415/NR sowie 5788/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Radioaktivität (Atomhaftungsgesetz 1999).

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Günther Leichtfried übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Mag. Günther Leichtfried: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Bericht über den Beschluß des Nationalrates vom 7. Oktober 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Radioaktivität (Atomhaftungsgesetz 1999) liegt in schriftlicher Form vor. Ich erspare mir daher die Verlesung und stelle folgenden Antrag:

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Oktober 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte, die Debatte zu eröffnen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Peter Rodek. Ich erteile es ihm.

12.15

Bundesrat Peter Rodek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Spätestens seit Tschernobyl kennen wir aus eigener Erfahrung die Gefahren, die von Atomkraftwerken ausgehen können, und wir alle wissen, daß das Risiko von Atomkraftwerken einfach zu hoch ist.

Die Auswirkungen des Reaktorunglückes von Tschernobyl können heute noch in den österreichischen Alpen, in der Tier- und der Pflanzenwelt nachgewiesen werden. Erst in zirka 300 Jahren wird sich in Österreich die radioaktive Belastung durch Cäsium verflüchtigt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was das Atomhaftungsgesetz 1999 betrifft, so bin ich überzeugt davon, daß damit richtungsweisende Regelungen geschaffen werden. Österreich hat sich für einen verantwortungsvollen Weg – entgegen dem internationalen Trend – bei der Atomhaftung entschieden. Diese Verantwortung zeigt sich in der uneingeschränkten und strikten Gefährdungshaftung, in der Beseitigung der Haftungshöchstgrenzen, in der massiven Verschärfung der Versicherungspflicht und durch die Möglichkeit, Schäden, die durch ausländische AKWs entstanden sind, in Österreich einklagen zu können.

Diese konsequente Haltung in der Haftungsfrage stellt auch einen Meilenstein auf dem Weg zur Kostenwahrheit dar, denn die Kernenergie ist nicht nur die gefährlichste, sondern auch die teuerste Energieform, vor allem wenn man die Entsorgungskosten von den Zwischen- oder Endlagern der radioaktiven Brennelemente oder die Stillegungskosten miteinrechnet. Aber diese werden meistens verschwiegen.

Das auf der Tagesordnung stehende Atomhaftungsgesetz leistet dadurch – ich habe es schon erwähnt – einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Kostenwahrheit in der Energiepolitik. Aufgrund der Kostenwahrheit und aufgrund der zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung, aber auch der Politiker, scheint ein Ausstieg aus der Atomenergie immer wahrscheinlicher zu sein.


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