Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 70

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag ist somit angenommen .

Ferner bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit angenommen.

9. Punkt

21. Bericht der Volksanwaltschaft 1997 (III-180/BR sowie 5793/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung: 21. Bericht der Volksanwaltschaft 1997.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Karl Wilfing übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Mag. Karl Wilfing: Geschätztes Plenum! Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher zur Verlesung des Ausschußantrages:

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Oktober 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Hedda Kainz. – Bitte.

13.17

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Volksanwalt! Die Damen der Volksanwaltschaft sind gerade am Eintreffen und sind in meine Anrede natürlich miteingeschlossen.

Uns liegt heute der 21. Bericht der Volksanwaltschaft zur Beratung und Kenntnisnahme vor, und ich meine, daß dieser Bericht – vor allem was das Zahlenwerk und auch die umfassende Thematik, die sich bereits aus dem Inhaltsverzeichnis ablesen läßt, betrifft – ein beeindruckendes Zeugnis für die umfassende Tätigkeit der Volksanwaltschaft ablegt.

Ich denke nur, daß der Bericht der Volksanwaltschaft darüber hinaus auch das Spiegelbild unserer eigenen Tätigkeit hier im Hohen Haus sein soll, denn wenn im Rahmen der Volksanwaltschaft Probleme zu behandeln sind, die sich aus dem Zusammenleben und dem Handhaben jener Normen, die das Zusammenleben zwischen dem Bürger und dem Staat regeln sollen, ergeben, dann, so glaube ich, ist es auch notwendig, zu hinterfragen, ob das, was wir im Hohen Haus beschließen, auch inhaltlich so zugänglich ist, wie es der Bürger erwartet. Das gilt, wie gesagt, für die Legislative und natürlich auch für die Exekutive.

Diese Normen, die jedoch zunehmend Materien behandeln, die komplex und uneinsichtig werden und manchmal auch von ihrer Textierung her Schwierigkeiten bringen, sind dann ein Grund


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