Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 71

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dafür, daß der Bürger diesen leichten Zugang zum Recht – von dem wir auch selbst immer wieder sprechen – nicht in ausreichendem Ausmaß bekommt. Ich glaube aber, daß es nicht nur der Zugang zum Recht an und für sich und die in den Gesetzen enthaltene Thematik ist, sondern – ich würde das daraus schließen, daß doch ein empfindliches Ost-West-Gefälle in der Inanspruchnahme der Volksanwaltschaft vorhanden ist – daß auch andere Faktoren eine Rolle dabei spielen.

Wenn ich damit die Regionalisierung der Volksanwaltschaft angesprochen habe, dann muß ich sagen, daß meine persönlichen Erfahrungen auf einer ähnlichen Situation basieren, nämlich jener in der Gleichbehandlungskommission, die auch sehr stark vom leicht nutzbaren Angebot für den Bürger abhängt – davon, ob jemand die Dinge in Anspruch nehmen und sich dessen bedienen kann, was ihm ein Rechtsstaat an Möglichkeiten gibt, oder ob er einen sogenannten Katalysator für seine Anliegen braucht.

Es sind in diesem Bericht aber durchaus auch Bereiche angesprochen, die die Tätigkeit der Volksanwaltschaft an und für sich betreffen. Ich glaube, die Ausweitung des Kompetenzbereiches der Volksanwaltschaft ist ein Punkt, der meiner persönlichen Einschätzung nach diskussionswürdig ist. Ich mache jedoch kein Hehl daraus, daß ich mit dem Ansinnen Probleme habe, den Kompetenzbereich der Volksanwaltschaft auch auf die ausgegliederten Betriebe auszudehnen. Ich glaube, wenn man sich zur politischen Willensentscheidung findet, Bereiche aus der Hoheitsverwaltung auszugliedern, dann soll das konsequent geschehen. Sie über die Volksanwaltschaft ihrer stärkeren privatwirtschaftlichen Verantwortung wieder zu entbinden, ist für mich – ich habe es betont: persönlich – ein Widerspruch in sich.

Ich gestehe aber durchaus zu, daß Meinungen aufeinandertreffen, daß es zwischen der Auffassung jener Damen und Herren, die die Anliegen im Rahmen der Volksanwaltschaft auch aufgrund ihrer Erfahrungen bearbeiten, und jener, die die politischen Entscheidungen dafür treffen, Divergenzen geben kann. Ich glaube, diese Probleme sollte man in einem vernünftigen und sachlichen Klima diskutieren, um zu gewährleisten, daß die an und für sich sehr positive, erfolgreiche und auch umfangreiche Tätigkeit der Volksanwaltschaft, wie sie auch aus dem Bericht hervorgeht, sichergestellt werden kann und sich so weiterentwickelt, wie sie sich jetzt darstellt: als positives Instrument, das dem Bürger ermöglicht, das zu nutzen, was ihm die Gesetze zuordnen sollen, nämlich in jenen Anliegen Recht zu bekommen, die ihn persönlich betreffen.

Ich bedanke mich von dieser Stelle aus nicht nur für die Tätigkeit zum Wohle unserer Bürger, sondern auch für die Berichterstattung in dieser schriftlichen Form. Ich bitte Sie, diesen Dank auch Ihren Mitarbeitern zu übermitteln, und darf der Volksanwaltschaft auch weiterhin eine positive Arbeit und viel Erfolg wünschen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.23

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Milan Linzer. Ich erteile ihm das Wort.

13.23

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor nicht ganz einem Jahr haben wir hier eine Premiere gefeiert. Ich glaube, diese ist noch bestens in unserer Erinnerung. Es wurde uns damals nach der neuen Geschäftsordnung erstmals ein Bericht der Volksanwaltschaft zur Diskussion vorgelegt. Wir waren damals der Meinung, daß durch die Berichte eine ausgezeichnete, jederzeit und überall herzeigbare Arbeit und Tätigkeit nachgewiesen wird. Dies ist auch heute absolut der Fall.

Ohne übertreiben zu wollen, glaube ich, sagen zu können, daß dieser Bericht einen Leistungsnachweis bedeutet, daß die Volksanwaltschaft für uns, für unser Land eine zusätzliche Säule unserer rechtsstaatlichen Demokratie geworden ist – dies vor allem deswegen, weil sich die Volksanwaltschaft dadurch auszeichnet, daß sie ihre Tätigkeit vorrangig für die Schwächsten unserer Gesellschaft ausübt, vor allem für diejenigen, die – sei es aus finanziellen oder aus anderen Gründen – nicht die Möglichkeit haben, sich Rechtsberatung zu leisten oder anzueignen, und die dann eben den Weg zum Volksanwalt gehen und da entsprechend hochqualifizierte Beratung erfahren. – Das möchte ich an die Spitze meiner Ausführungen stellen.


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