Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 72

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Ich begrüße, daß die Volksanwaltschaft auch im Hinblick auf ihren hohen Kompetenzanspruch bereits internationale Kontakte aufgenommen hat. Ich glaube, daß damit vor allem für unsere östlichen Nachbarstaaten eine Vorbildwirkung gegeben ist, die der Weiterentwicklung ihrer Demokratieformen dienlich sein kann.

Wenn wir uns nun im einzelnen die Beschwerdehäufigkeit ansehen, so läßt sich feststellen, daß durchaus geographische Unterschiede gegeben sind. Wien, Niederösterreich und vor allem auch das Burgenland liegen insofern an der Spitze, als die Quoten, wenn man sie umlegt, so wie es in der Darstellung auf Seite 13 im allgemeinen Teil des Berichtes gezeigt wird, folgendermaßen aussehen: In Wien kommen 77 Beschwerdefälle auf 100 000 Bürger, dann kommt gleich das Burgenland mit 72 auf 100 000. Vielleicht ist das auch darauf zurückzuführen, Frau Volksanwältin, daß Sie doch sehr populär sind und die Burgenländer gerne Ihre Dienste in Anspruch nehmen. Aber sicher trägt dazu – ich möchte das hier anführen – auch die Tatsache bei, daß Sie dankenswerterweise dem Grundsatz "Näher zum Bürger!" schon vor vielen Jahren zum Durchbruch verholfen haben und das auch unter Zuhilfenahme der EDV und aller Kommunikationstechniken noch verstärken. Ich glaube, nur so kommen wir tatsächlich an jene Bürger heran, die eben Ihrer Hilfe am meisten bedürfen.

Aber es ist nicht nur der Bürger, der durch Ihre Anregungen beziehungsweise Ihre Empfehlungen sozusagen profitiert, es sind auch wir, die Abgeordneten, die wir im gesetzlichen Vertretungskörper arbeiten. Sie liefern uns die sogenannte Rückkoppelung, wie wir das nennen, und ich denke, daß es für uns sehr wertvoll ist, wenn Sie aufzeigen, wo den Bürger der Schuh drückt, wo gewisse Probleme sind, wo allenfalls ein Handlungsbedarf gegeben ist.

Ich möchte auch einzelne Schwerpunkte nennen, die graphisch ebenfalls sehr schön dargestellt sind. Dazu gehört natürlich – oder leider, je nachdem, von welcher Seite wir es sehen – der Sozialbereich. Auch da, Frau Volksanwältin Messner, haben Sie dankenswerterweise vor allem im Pensionsbereich verschiedene Problematiken aufgegriffen, so etwa die etwas problematische Auslegung der Bestimmungen über die Ausgleichszulage, vor allem hinsichtlich der Anrechnungsbestimmungen, natürlich auch Probleme im Krankenversicherungsbereich wegen der oft verschiedenartigen kasuistischen Auslegung. Desgleichen haben wir – auch das läßt sich herauslesen – im Landes- und Gemeindebereich eine relativ große Häufigkeit, wenn auch eine leicht absteigende Tendenz zu verzeichnen ist.

Last but not least möchte ich auch den Zivilrechtsbereich, für den die Volksanwaltschaft an sich nicht zuständig ist, erwähnen, in dessen Rahmen sich im Familienbereich eine sehr große Beschwerdehäufigkeit ergibt. Das ist eine Tatsache, die darauf hinweist, daß hier offenbar Handlungsbedarf gegeben ist, und zwar für das Parlament respektive für das zuständige Justizministerium.

Ich könnte jetzt noch fortsetzen, denn der Bericht zeigt, wie gesagt, verschiedene Schwerpunkte auf. Ich persönlich würde meinen, daß wir den Anregungen, die die Volksanwaltschaft hinsichtlich einer Weiterentwicklung gemacht hat, größtenteils durchaus zustimmen können. Um eine bessere Transparenz und Koordination der Anregungen und Empfehlungen zu erreichen und eine bessere Kommunikation mit dem gesetzlichen Vertretungskörper herzustellen, finde ich es durchaus für begrüßenswert, daß die Einladung zu Ausschußberatungen verstärkt wird. Ich weiß nicht, inwieweit wir das dann gesetzlich systemisieren, aber ich glaube, daß da auch gemäß der Geschäftsordnung eine gewisse Bandbreite gegeben ist.

Natürlich soll – dazu stehe ich – die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Verkehr mit den Behörden effizient sein. Es soll durchaus Fristsetzungen geben. Es ist da, so glaube ich, eine Vier-Wochen-Frist vorgesehen. Das ist durchaus begrüßenswert, und dem ist zuzustimmen.

Meine Damen und Herren! Alles in allem: Ich glaube, daß unser Land auf die Tätigkeit der Volksanwaltschaft stolz sein kann. Diese kann durchaus – ich habe es schon erwähnt – auch für andere Länder Vorbildfunktion haben. Wir können unseren drei Volksanwälten und der gesamten Belegschaft nur danken für die hochqualifizierte Arbeit, die immer wieder auch – ich


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