Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 73

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wiederhole mich bereits – in diesen Berichten in einer umfassenden, leicht verdaulichen und trotzdem anspruchsvollen Art und Weise dokumentiert ist. Herzlichen Dank!

Meine Fraktion wird dem Bericht gerne zustimmen. (Allgemeiner Beifall.)

13.32

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Dr. Paul Tremmel das Wort. – Bitte.

13.32

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Meine Damen der Volksanwaltschaft! Frau Mag. Messner! Frau Korosec! Herr Volksanwalt Schender! Meine Damen und Herren! Die Vorredner haben bereits in mehr oder weniger differenzierter Form darauf hingewiesen, wie wertvoll die Arbeit der Volksanwaltschaft für uns, für die österreichischen Bürger, vor allem aber auch für die Parlamentarier ist. In diesem Zusammenhang hat Kollege Dr. Linzer darauf hingewiesen, daß voriges Jahr hier eine Premiere gefeiert wurde. Ich war über diese Premiere auch sehr froh, weil uns als Parlamentariern und Abgeordneten damit ein wunderbares Instrument und Werkzeug in die Hand gegeben wurde – auch vom systematischen Überblick her –, um einigermaßen Durchblick über die Komplexität unserer Verwaltung und unserer Rechtsmaterie zu gewinnen. Um wieviel größer, meine Damen und Herren, muß diese Komplexität, diese Größe der Rechtsmaterie für die einzelnen Bürger und Rechtsuchenden erscheinen, die sich mit Rechtsmitteln wehren und sich, wenn der ordentliche Rechtsmittelzug erschöpft ist, an die Obersten Gerichte wenden. Als gutes Ventil wurde seinerzeit die Volksanwaltschaft eingerichtet.

Lassen wir nur die nackten Zahlen sprechen, meine Damen und Herren! An Prüfverfahren, Erledigungen von Bürger- und Behördenkontakten, Petitionen, Schriftverkehr – all das zusammengenommen – hat es rund 60 000 Vorgänge gegeben – 60 000 Vorgänge, hinter denen das Interesse, der letzte Ausweg des Bürgers, manchmal des gequälten Bürgers, steht und bei denen er – leider Gottes nicht in der Mehrzahl der Fälle, aber doch in einer erheblichen Minderzahl – recht bekommen hat.

Die Volksanwaltschaft – ich werde auf die Ausführungen der Kollegin Kainz noch später eingehen – hat bereits – unabhängig davon, daß von allen Fraktionen gesagt wurde, daß diese Tätigkeit der Volksanwaltschaft sehr wertvoll ist – von sich aus dargetan, daß diese Tätigkeit erweitert werden sollte.

In die Zukunft schauend darf ich vielleicht einige Beispiele bringen, meine Damen und Herren, wie diese Prüftätigkeit bisher war: Im 20. Bericht – also nicht in diesem Bericht – wurde unter anderem eine Anregung gebracht, die jetzt ihre Fortsetzung in diesem Bericht findet, nämlich die Anrainerrechte im Bereich des Gewerberechtes zu verbessern. Dabei hat man ganz dezidiert auch vom Bergrecht gesprochen, und es wurden – ich möchte den bedauerlichen Fall Lassing gar nicht extra erwähnen – genau jene Punkte erwähnt, die heute zu einer Novellierung dieses Bergrechtes heranstehen: eine Abschlankung der Behörde, ein gewisses Zusammenlegungsverfahren mit den Bezirkshauptmannschaften.

All das wurde bereits genannt, aber leider Gottes, meine Damen und Herren, haben die entsprechenden Ministerien, hat die Regierung nicht reagiert, denn da steht noch immer: Maßnahme wird aufrechterhalten. C. "C" bedeutet, daß derzeit nicht in Erwägung gezogen wird, daß man das zu ändern versucht. – Nicht so ist es bei den Anrainerrechten. Diese sind derzeit in Arbeit.

Das war ein visionärer Hinweis, der sine ira et studio, unbeeinflußt von Parteieninteressen, erfolgt ist, dem man aber leider Gottes nicht Rechnung getragen hat – zum Schaden der Bürger, zum Schaden der Unternehmungen; Tote lasse ich hier weg.

Über die Anrainerrechte, die darin enthalten sind, habe ich bereits gesprochen. So sollen die Anrainerrechte etwa im Bereich des Straßenverkehrs verbessert werden. Der Nachbar kann nicht der neue Sündenbock des neuen Betriebsanlagenrechtes sein, sondern er muß seine


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