Rechte haben. Trotzdem kann man das Verfahren beschleunigen und darf sich nicht allein darauf ausreden, daß die Partei, daß der Bürger, der rechtsuchende Bürger, die Bremse ist.
Es gibt auch noch andere Bereiche, die in diesem Bericht sehr gut aufgelistet sind.
Deswegen, meine Damen und Herren, bin ich für die Erweiterung der Kontrollzuständigkeit, und zwar auch, Frau Kollegin Kainz, bei den ausgegliederten Rechtsträgern. Ich weiß, es kann Meinung und Gegenmeinung geben, und jede Meinung hat ihre Berechtigung, so auch jene: Wenn man schon ausgliedert, dann möchte man das aus der staatlichen Verwaltung herausnehmen.
Nicht so hat man allerdings gedacht, als man die Prüftätigkeit dem Rechnungshof zugeordnet hat. Da hat man gesagt: Das muß nach wie vor kontrolliert werden! – Das ist auch verständlich, meine Damen und Herren, denn es handelt sich um solch riesige Bereiche wie die ÖBB oder die Post. Gerade jetzt – heute oder gestern – konnten Sie in der Zeitung lesen, daß die Telekom um 27 Milliarden – Gott sei Dank zu einem guten Preis – an eine italienische Gesellschaft verkauft worden ist. Aber, meine Damen und Herren, die Kontrollmöglichkeit der Parlamentarier, sowohl der Abgeordneten des Nationalrates als auch der Bundesräte, ist völlig ausgeschlossen. – Das ist die eine Seite.
Es gibt aber noch die andere Seite. Frau Kollegin Kainz! Ich gebe Ihnen recht in bezug auf die Verwaltung, aber es geht bei der Tätigkeit der Volksanwaltschaft vor allem darum, dem Bürger, der in seinen Rechten beschränkt ist, der im normalen Rechtsmittelzug nicht mehr durchkommt, zum Recht zu verhelfen. Wir haben seinerzeit aus einer Beantwortung des Bundesministers für Justiz erfahren, daß Zivilrechtsverfahren drei, vier, fünf Jahre dauern, bis ein Anspruch durchgesetzt wird.
Deswegen kam unter anderem etwa auch der Hinweis des Finanzministers, der gemeint hat, bei ausgegliederten Rechtsbereichen könne man keine Prüfung machen, da könne es auch keine Beschwerde geben, der Bürger hätte durchaus die Möglichkeit, den Zivilrechtsweg zu beschreiten. Wir wissen, wie mühsam es manchmal ist, diesen Zivilrechtsweg zu bestreiten, etwa für ein kleines Unternehmen, etwa wenn eine kleine Firma Geld einzuklagen hat. Zwischenzeitlich geht dieses Unternehmen in Konkurs, dann ist das Verfahren so erledigt.
So kann es nicht sein, daher ist es neben der Notwendigkeit, daß man – meistens ist der Staat Mehrheitseigentümer – einerseits eine gewisse Kontrollmöglichkeit schafft, andererseits auch erforderlich, daß man dem Bürger einen verbesserten Zugang zum Recht gewährt. Denn auch das ist Zugang zum Recht, daß er zur Volksanwaltschaft gehen kann, und die Volksanwaltschaft, weil sie nicht zuständig ist, eine Beschwerde oder ein Ersuchen nicht a limine zurückweisen muß.
Meine Damen und Herren! Ich muß aber auch auf den Bericht selbst eingehen. Ich komme dabei zu weniger erfreulichen Dingen, nicht was den Bericht an und für sich, was die materielle Form betrifft – es wurde schon dargetan, daß hervorragend geordnet und übersichtlich erkennbar gearbeitet wurde –, sondern ich meine die weniger erfreulichen Dinge, die in diesem Bericht aufgezeigt werden und bei denen eigentlich keine Reaktion erfolgt.
Ich komme zu einem Bereich, der mich persönlich aufgrund meines beruflichen Interesses berührt. Es wurde aus dem Bereich des Bundeskanzleramtes etwa das Mikrozensusverfahren aufgegriffen. Das scheint eine Kleinigkeit zu sein. Ein älteres Ehepaar wurde nach dem Zufallsprinzip für eine Befragung ausgewählt. Es hat gesagt: Bitte, wir können nicht mehr, wir sind krank, und wir sind nicht mehr dazu in der Lage, daran teilzunehmen. – Das Interview wurde vom ÖSTAT, vom Österreichischen Statistischen Zentralamt, außer Haus gegeben. Ein dortiger Mitarbeiter hat gesagt: Ja, selbstverständlich. – Er konnte aber letztlich nicht entscheiden, daß dieses Ehepaar nicht mehr für den Mikrozensus herangezogen wird. Es ist erst durch die Intervention – wenn ich so sagen darf – der Volksanwaltschaft gelungen, daß dieses Ehepaar nicht mehr befragt wurde.
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