Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 76

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ausgeführt hat – durchaus eine Möglichkeit, diesen Dschungel und diese Flut von Gesetzen, die den Bürger verwirren, wohinter sich manchmal die Koalition versteckt, ein wenig einzuschränken. Bei diesem "Werk" ist uns die Volksanwaltschaft tatsächlich behilflich.

Meine Fraktion und ich haben die anderen Parteien eingeladen, einem Entschließungsantrag beizutreten, der nicht von uns erarbeitet wurde, sondern der bereits von früher aus der Feder der Volksanwaltschaft stammt und hier intern abgeklärt wurde. Die Reaktion darauf entnahm ich nur verschiedenen Debattenbeiträgen: Man müßte sich das überlegen. – Dabei handelt es sich um ein völlig ausformuliertes Verfassungsgesetz, um den Entwurf eines solchen Gesetzes, und diesen sollte man einbringen.

Meine Damen und Herren! Man sollte diesen Gesetzentwurf deswegen einbringen, weil die Volksanwaltschaft seit 21 Jahren immer erkennbarer wertvolle Arbeit leistet – nicht für uns, sondern vor allem für den Bürger. Es haben auch meine Vorredner ausgeführt, daß es eine Entwicklung genommen hat, bei der die Volksanwaltschaft als Rechtsschutzeinrichtung der Menschen unseres Landes nicht mehr wegzudenken ist. Wir sollten dafür sorgen, daß es zu einer dynamischen Weiterentwicklung, zur Verbesserung unseres demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzips unseres Landes kommt.

Deswegen bringe ich jetzt namens meiner Fraktion und meiner Kollegen – wir haben auch alle anderen Fraktionen zeitgerecht dazu eingeladen – den Entschließungsantrag betreffend Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft ein. Die Begründung kann ich mir sparen, ich habe sie in meiner Rede ausgeführt. Ich bringe den Entschließungsantrag wie folgt zur Verlesung:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Dr. Paul Tremmel und Kollegen betreffend Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, innerhalb von drei Monaten den Entwurf eines Bundesgesetzes zur Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft vorzulegen, der die Umsetzung der folgenden Punkte vorsieht:

Erweiterung der Kontrollzuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger, analog der Zuständigkeit des Rechnungshofes,

Aufnahme einer entsprechenden Frist von vier Wochen" – nicht von zwölf Wochen, wie es seinerzeit hier diskutiert wurde, sondern von vier Wochen, wie es die Volksanwaltschaft meinte – "für die Behörden zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte an die Volksanwaltschaft,

Teilnahme" – das sollten wir tatsächlich tun, zumindest wir in unserem Haus können es tun – "der Volksanwälte an den Verhandlungen der Ausschüsse (Unterausschüsse) des Nationalrates und des Bundesrates,

Verpflichtung der Bundesregierung, die Nichtumsetzung legislativer Anregungen" – ich habe hier einige Beispiele angeführt – "innerhalb von einer Frist von drei Monaten zu begründen."

*****

Meine Damen und Herren! Mit der Volksanwaltschaft haben wir ein Instrument zur Hand, mit Hilfe dessen der einfache Bürger noch Recht findet beziehungsweise Recht finden kann. Sorgen wir dafür, daß dieses Instrument, daß diese Einrichtung zum Wohle unserer Demokratie und zum Wohle der Menschen weiter verbessert wird!


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