Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 81

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suchen, mit ein paar Sätzen auf die allgemeinen Überlegungen, die von unserer Seite im Rahmen unserer Berichtslegung an den Bundesrat vorzubringen sind, einzugehen.

Meine Damen und Herren Bundesräte! Zuerst möchte ich mich bei Ihnen sehr herzlich dafür bedanken, daß Sie die Arbeit der Volksanwälte, aber vor allem auch die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihren Ausführungen heute gewürdigt haben. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sicherlich ein ausgezeichnetes und sehr engagiertes Team, und all die Anerkennung, die Sie uns und unserer Einrichtung gezollt haben, ist daher auch an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzuleiten. Deshalb richte ich auch von dieser Stelle aus meinen herzlichen Dank an sie!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Volksanwälte haben in intensiven Diskussionen gemeinsam Überlegungen zur Weiterentwicklung dieser Einrichtung angestellt, und wir haben es uns dabei sicherlich nicht leicht gemacht. Wir haben im Jahr 1997, also voriges Jahr, sozusagen unseren 20. Geburtstag gefeiert und sind, wenngleich in der Tradition der Volksanwaltschaft stehend, zu der Auffassung gelangt, daß sich eine Einrichtung, wenn sie in einer lebendigen Demokratie bestehen will, auch weiterentwickeln muß. Sie darf nicht statisch werden und darf sich nicht sozusagen zurücklehnen und sagen: Es war immer so, und es muß immer so bleiben!

Die Volksanwaltschaft ist auch in ihrer Berichtslegung eine Art Seismograph der Gesellschaft. Die Fälle, die im Bericht aufscheinen – Herr Bundesrat Dr. Linzer hat in diesem Zusammenhang auf den zivilrechtlichen Bereich hingewiesen und hat angemerkt, daß zum Beispiel in familienrechtlichen Fragen sehr viele Auskunftsersuchen an die Volksanwaltschaft herangetragen werden –, sind meiner Ansicht nach wirklich gleichsam ein Barometer für die Probleme, die von den Menschen an die Volksanwaltschaft herangetragen werden, und für die Tätigkeit der Volksanwaltschaft, welche sich letztlich im Bericht niederschlägt.

Da sich aber unsere Gesellschaft entwickelt und auch wir mit diesen Weiterentwicklungen wie etwa mit der Frage der Ausgliederung von Rechtsträgern konfrontiert sind, möchte ich auch Sie in Ihrer Eigenschaft als Abgeordnete zum Bundesrat bitten, unser Anliegen ernst zu nehmen, sodaß wir auch weiterhin die entsprechenden Einrichtungen prüfen können, die nun eine Art Monopolstellung – wie Herr Bundesrat Weiss gesagt hat – innehaben und öffentlich-rechtliche Verwaltung de facto wahrnehmen. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, es sind nicht die sehr wohlhabenden und sehr leicht zum Recht findenden Menschen, die sonst benachteiligt werden würden, sondern die – unter Anführungszeichen – "kleinen Leute", die dann letztendlich auf den Rechtsweg verwiesen wären und zu Gericht gehen sollten, wobei ich zu bezweifeln wage, daß sie das dann tatsächlich tun werden.

Um ein Beispiel zu nennen, möchte ich sagen, daß sich das in dem Bereich, in dem sich der Nationalrat bereits entschlossen hat, einen ausgegliederten Rechtsträger weiterhin der Kontrolle der Volksanwaltschaft zu unterwerfen oder – besser gesagt – zu unterstellen, nämlich beim Arbeitsmarktservice, sehr wohl bewährt hat. Wenn Frau Bundesrätin Mühlwerth ein Problem aus meinem Berichtsteil, nämlich die Situation arbeitsloser Menschen in unserem Land angesprochen hat, dann beweist das sehr deutlich – auch die Statistik zeigt, daß eine relativ hohe Zahl der Beschwerden aus diesem Bereich kommt –, daß sehr wohl die Möglichkeit bestehen muß, daß sich Menschen in unserem Land, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind und das Arbeitsmarktservice in Anspruch nehmen, wenn es die Umstände erfordern und sie das Gefühl haben, von dieser Einrichtung nicht entsprechend den Gesetzen betreut worden zu sein, auch an die Volksanwaltschaft wenden können.

Gestatten Sie mir jetzt noch ein paar Sätze zum Grundverständnis der Volksanwaltschaft. Ich beziehungsweise – ich habe gestern im Zusammenhang mit dem Bericht an den Wiener Landtag meine verehrten Amtskollegen gefragt, ob ich in diesem Zusammenhang "wir" sagen darf, und sie haben es mir gestattet, daher darf ich das sicherlich auch heute so sagen – wir sehen es so, daß wir sehr wohl eine wesentliche Rolle in dieser Demokratie einnehmen. Ein wesentlicher Teil dieser Rolle ist, daß wir einerseits, was ursprünglich bei der Entstehung der Volksanwaltschaft sicherlich Arbeitsschwerpunkt gewesen ist, falsches Verwaltungshandeln aufzeigen


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