Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 96

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und einbezogen werden, wenn es darum geht, die Einzelheiten der Anwendung des Subsidiaritätsprotokolls auszuarbeiten.

Einen weiteren Punkt möchte ich erwähnen, nämlich die Vollziehung des EU-Rechts, die aus der Sicht der Länder eine Aufgabe der Mitgliedstaaten, der Regionen und Kommunen darstellt und nicht in erster Linie eine von Vollzugsbehörden der EU-Kommission. Da geht es vor allem darum, daß allfällige übermäßige Berichtspflichten zurückgedrängt werden, weil diese natürlich die Verwaltung und die Wirtschaft sehr belasten, so wie das derzeit in einigen EU-Rechtsakten vorgesehen ist.

Ein weiterer Punkt ist die Möglichkeit, für die Regionen und für den Ausschuß der Regionen ein Klagerecht zur Wahrung der eigenen Mitgestaltungsrechte und zur Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu haben, wiewohl wir der Meinung sind, daß sich der Ausschuß der Regionen zu einem Organ der Europäischen Union mit vollen Rechten weiterentwickeln sollte.

Ganz wichtig ist auch aus meiner Sicht – auch das geht aus dieser Stellungnahme der Länder hervor – eine klare Trennung zwischen den Aufgaben von EU und Mitgliedstaaten, nämlich im Sinne einer verbesserten und exakteren Abgrenzung der Kompetenzen, zumal die derzeitige Kompetenzabgrenzung nicht immer geeignet ist, eine klare Trennlinie zwischen dem europäischen Handeln und der Verantwortung der Mitgliedstaaten und Regionen zu ziehen – dies vor allem deshalb, weil eben die Kompetenznormen in erster Linie auf abstrakte Ziele ausgerichtet und weniger sachgebietsbezogen formuliert sind.

Damit könnte man auch der Tendenz entgegenwirken, daß mit dem Hinweis der Binnenmarktzuständigkeit immer mehr Aufgabengebiete gemeinschaftlich geregelt werden sollen. Ich erwähne diesbezüglich nur die Raumordnung und die Sozial- und Gesundheitspolitik. Da werden natürlich regionale Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Ein Katalog von EU-Zuständigkeiten im Sinne von ausschließlichen, nicht ausschließlichen und ergänzenden Zuständigkeiten wäre also wünschenswert – mit einer Generalklausel zugunsten der Mitgliedstaaten, nämlich daß all das, was nicht von diesem Katalog erfaßt ist, dann in der Kompetenz der Mitgliedstaaten läge.

Diese Frage der exakten Abgrenzung der Kompetenzen sollte auch aus Ländersicht zum Gegenstand der nächsten Regierungskonferenz gemacht werden, und es wäre wünschenswert – ich bitte, das auch entsprechend weiterzutragen –, die Länder von Anfang an in diese Vorbereitungen miteinzubeziehen. In diesem Sinne ergeht auch die Bitte an den Bundeskanzler beziehungsweise an Sie, Herr Staatssekretär, daß auch diese Anliegen bei dem informellen Treffen in Pörtschach eingebracht werden. Ich glaube, dann hätten wir etwas Konkretes, und dann könnten wir vielleicht auch mit den Ergebnissen und Beratungen durchaus zufrieden sein, um nicht zu sagen stolz, so wie Sie das formuliert haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.24

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.

15.24

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es gehört zu den schönen Dingen der Demokratie und zu den schönen Dingen der Geschäftsordnung des Bundesrates, daß sie nota bene der Opposition eine Menge Rechte einräumt. Selbst bei dieser Opposition, mit der wir konfrontiert sind, ist der grundsätzliche Tatbestand nicht außer Kraft gesetzt, daß die Kritik und die Auseinandersetzung mit der Opposition jeder Regierung guttut. Es ist allerdings die Entscheidung der Opposition, solche Rechte weise einzusetzen. Ob das heute geschehen ist, möchte ich heftig bezweifeln. (Bundesrätin Dr. Riess-Passer: Sie bezweifeln das jedes Mal!) Ein Recht anzuwenden, heißt eben auch, sich der Lächerlichkeit preiszugeben, was den Freiheitlichen mit ihrer heutigen Anfrage zweifelsfrei in eindrucksvoller Art und Weise gelungen ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)


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