Ich darf Ihnen dieses "tote" Recht ein bißchen näher erläutern. Das wäre zum Beispiel ein Teil des Berichtes, den Sie liefern könnten.
Unter anderem gibt es da zwei Urteile, datierend aus dem Jahr 1997; einmal ist es ein Bescheid der Republik Slowenien, Verwaltungsgericht, und einmal ist es ein Verfassungsbescheid. Ich habe die deutsche Übersetzung, und darin steht folgendes: "Das Verfassungsgericht hat im Bescheid Nr. ... vom 20. 3. 1997 ... schon die Verfassungsmäßigkeit der zitierten Bestimmung des Zden beurteilt. Es hat festgestellt, daß diese Bestimmung nicht im Widerspruch zur Verfassung ist und daß sie verfassungsmäßig zulässig ist; daß der Gesetzgeber bei der Feststellung der Staatsbürgerschaft" es handelt sich um die Denationalisierungsbereiche aufgrund der AVNOJ-Dekrete "von der Annahme nicht aber Fiktion "; das war der Streit; "der Unloyalität ausgeht. Die Annahme der Unloyalität hat die Grundlage in den geschichtlich begründeten Umständen."
Damit ist eindeutig festgeschrieben in einem Verfassungserkenntnis einerseits und in einem diesbezüglichen Bescheid andererseits , daß diese völkerrechtswidrigen Gesetze aufrecht sind, und das vorsitzführende Land hat dafür zu sorgen, daß der Rechtsbestand in diesem Land entsprechend durchleuchtet und überprüft wird und daß berichtet wird, daß diese menschenrechtswidrigen Bestimmungen beseitigt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Aber man läßt sich noch wesentlich mehr gefallen. Da gibt es die slowenische Botschafterin Katja Boh, die 1997 u
nter anderem gesagt hat, derzeit stelle Slowenien keine Gebietsansprüche an Österreich. Als der Kärntner Landtag seinen einstimmigen Beschluß bezüglich der AVNOJ-Dekrete gefaßt hat, ist im Vejcer eine hämische Karikatur erschienen. (Der Redner hebt ein Blatt mit einer Karikatur in die Höhe; darauf sind ein alter Mann und eine alte Frau zu sehen; der Mann weist mit dem Finger auf Gräber.) Der Mann sagt: "Schau Mathilde, nur da noch kann der Kärntner Landeshauptmann die deutsche Minderheit finden." Das ist offizielle Presseberichterstattung, ohne daß das die dortige Regierung widerrufen hat!Das, meine Damen und Herren, sollten wir ein bißchen berücksichtigen, und darüber könnten wir bei der Durchleuchtung des Rechtsbestandes auch einmal berichten.
Oder: Da gibt es den "Atlas Slowenije" ich glaube, wir haben den Bürgermeister von Ebental, Herrn Kollegen Pfeifer, hier , in dem dieser Ort als "Zrelec" bezeichnet wird. (Bundesrat Dr. Harring: Eberndorf!) Eberndorf, richtig. Danke!
Eigentlich sollte man auch hier darauf hinweisen, daß es den gutnachbarschaftlichen Beziehungen nicht dienlich ist und daß es nicht gut ist, wenn man die Vergangenheit so diskriminiert. (Staatssekretär Dr. Wittmann: Was hat das mit Pörtschach zu tun?)
Slowenien will zur EU, es grenzt an Kärnten an. (Zwischenruf des Bundesrates Meier. ) Die EU-Osterweiterung ist ein Thema, Herr Kollege! Wenn Sie nur mehr die Ausrede haben: Was hat das mit Pörtschach zu tun, während es bei uns um vitale Probleme geht?, dann bin ich wirklich erschüttert. Wenn nur die Probleme wichtig sind, wovon Österreich heute nicht tangiert ist und bei denen die anderen sagen: Die braven Österreicher haben ohnehin nichts gesagt!, dann ist die EU Vorsitzführung selbst wenn sie nur nach dem Alphabet erfolgt für Österreich überhaupt nicht notwendig.
Herr Kollege Meier! Sie haben seinerzeit einmal einen Zwischenruf gemacht. Vielleicht ist das auch chauvinistisch, wenn man die erste Strophe des Dachsteinlieds hernimmt, in dem es nach wie vor heißt: Bis ins Rebenland am Tal der Drav. Das war ein Land, das durch Gebietsraub von der Republik Österreich entfernt wurde. Das nehmen Sie auch einmal zur Kenntnis! Oder treten Sie in der Steiermärkischen Landesregierung auf und sagen Sie, das solle abgeändert werden. (Staatssekretär Dr. Wittmann: Wir holen es eh wieder in die EU!)
Wir sind jetzt wieder bei der EU, Herr Kollege! Ich habe Ihnen zwei Urteile zitiert. Bitte sorgen Sie dafür, daß der Rechtsbestand in Slowenien auf diese Bereiche hin durchleuchtet wird! Die Einhaltung der Menschenrechte ist aufgrund des Kopenhagener Abkommens und aufgrund des in Ratifizierung befindlichen Amsterdamer Vertrages zwingendes Rechtsgut. Das ist einzuhalten, und der Vorsitzführende hat darauf zu achten. Achten Sie darauf! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
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