Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 20

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aufgewendet hat, um diese zusätzlichen Bundesinvestitionen zu starten, insgesamt 18 799 zusätzliche Kinderbetreuungsplätze geschaffen worden. Der Großteil dieser Plätze entfiel dabei auf den Bereich der Kindergärten, also der Drei- bis Sechsjährigen, nämlich insgesamt 15 702 Betreuungsplätze, also mehr als 80 Prozent.

Ich möchte noch dazusagen, daß von diesen von mir genannten 15 702 Betreuungsplätzen 2 499 Plätze in privaten Kindergärten geschaffen wurden. Es wurde von der Opposition immer wieder gesagt, die Bundesrichtlinien hätten vorgeschrieben, nur die öffentlichen Kindergärten zu fördern, was natürlich nicht wahr ist und nicht stimmt.

Für die Gruppe der Kinder unter drei Jahren wurden insgesamt 1 644 Betreuungsplätze geschaffen, davon 917 in öffentlichen und 727 Plätze in privaten Betreuungseinrichtungen. Weitere 1 011 Betreuungsplätze wurden für Kindergruppen, also altersgemischte Gruppen, geschaffen. Das betrifft auch dort weitgehend Kinder unter drei Jahren, weil dort der Schwerpunkt auf der Betreuung von Kindern unter drei Jahren liegt.

Präsident Alfred Gerstl: Danke.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte sehr.

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Frau Ministerin! Nach welchen Schwerpunktsetzungen wird die Vergabe der zweiten Tranche der Bundesmittel in den Jahren 1999 und 2000 vorgenommen werden?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Zum einen haben wir als die zuständigen Minister – ich möchte sie kurz nennen: Familienminister Bartenstein, Finanzminister Edlinger und ich – den Auftrag auszuführen, der uns vom Nationalrat gegeben wurde, nämlich die Schwerpunktsetzung für die Betreuung der Kinder unter drei und über sechs Jahre.

Im Richtlinienentwurf, der schon seit geraumer Zeit festliegt, ist vorgesehen, daß wir 50 Prozent der Mittel, also 300 Millionen Schilling, für Projekte dieser Gruppen zur Verfügung stellen. Dieser Richtlinienentwurf ist in die Begutachtung gegangen, und zwar zu den Landesregierungen. Die Antworten sind eingelangt. Es findet derzeit auf Beamtenebene eine Evaluierung statt, das heißt, es wird noch einmal überprüft, ob die einen oder anderen Vorschläge und Wünsche der Länder Berücksichtigung finden können.

Eines wird es auf alle Fälle nicht geben, obwohl auch diesbezüglich einige Vorschläge gekommen sind: die Aufweichung der Bestimmung hinsichtlich der Betreuung der Kinder unter drei und über sechs Jahre. Das geht auch gar nicht, weil uns in dieser Beziehung der Nationalrat bindet.

Präsident Alfred Gerstl: Danke.

Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Riess-Passer.

Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer (Freiheitliche, Wien): Frau Ministerin! Es gibt für die Mütter im Bereich der Kinderbetreuungsplätze ein großes Problem hinsichtlich der Öffnungszeiten. Mich würde bei dieser ersten Tranche der Kindergartenmilliarde beziehungsweise bezüglich der weiteren Mittel, die eingesetzt werden, interessieren, inwieweit Sie auch Maßnahmen setzen, die die Öffnungszeiten konkret verbessern.

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Es ist schon in den ersten Richtlinien beinhaltet gewesen, daß wir bei Ausweitung von Öffnungszeiten im Gegensatz zu den anderen Förderungsbestimmungen auch Förderungen für Personalkosten geben. Das heißt, es wurde schon bei den ersten Richtlinien darauf Bezug genommen.


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