Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 86

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Ferner bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

15. Punkt

Außenpolitischer Bericht der Bundesregierung über das Jahr 1997 (III-179/BR und 5809/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nun zu Punkt 15 der Tagesordnung: Außenpolitischer Bericht der Bundesregierung über das Jahr 1997.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Dipl.-Ing. Hannes Missethon: Frau Staatssekretärin! Herr Präsident! Der Ausschußbericht über den Außenpolitischen Bericht 1997 der Bundesregierung liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zum Antrag.

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 17. November 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Präsident Alfred Gerstl: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch. Ich erteile es ihm.

14.19

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Eigentlich müßte bei der Debatte über den Außenpolitischen Bericht auch der Herr Bundeskanzler oder dessen Staatssekretär hier anwesend sein, denn wenn man die Politik unserer Regierung in den letzten Monaten beobachtet, ist es nie ganz klar, wer von diesen beiden jetzt eigentlich die Außenpolitik unserer Republik macht.

Wir debattieren heute den Außenpolitischen Bericht unserer Regierung. Wir lesen darin über Nordafrika, den Nahen Osten, die Sahara, Nordamerika, die Karibik und so weiter – meine Damen und Herren, lauter ehrenwerte Regionen unseres Planeten, in denen unsere Republik segensreich tätig ist; so können wir das dem Bericht entnehmen.

Widersprüchlicher allerdings wird es in den näheren Bereichen der Außenpolitik, konkret gesagt: auf europäischer Ebene. Hier, meine Damen und Herren, glaubt man sich, wenn man den Bericht liest und die Politik unserer Bundesregierung beobachtet, in einem fiktiven Roman. Meine Damen und Herren! Hier, so scheint es, hat man es mit ein wenig Science-fiction zu tun.

"Krise und Integration", so wird dieses Kapitel von der Regierung, namentlich vom Herrn Außenminister, übertitelt. Mit diesen Begriffen gibt die Bundesregierung eine Selbstdefinition ab. Was die Bundesregierung, meine Damen und Herren, vor dem Beitritt zur Europäischen Union versprochen hat und was heute Realität ist, was der Herr Bundeskanzler sagt, meine Damen und Herren, und der Herr Außenminister tut, was die Bundesregierung vorgibt und was verfassungsmäßige Realität ist, widerspricht sich grundsätzlich und permanent.

Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat uns in der letzten Zeit viele Stichworte gerade zur europäischen Außenpolitik geliefert, an denen man als Oppositionspolitiker nicht kommentarlos vorbeigehen kann. Ich darf Sie an einiges in Ihrer Politik erinnern.


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