etwa in Abs. 2 heißt: "Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten." Der Beitritt zu einer Internationale Brigade aber widerspricht ungeachtet dessen, daß wir dem zustimmen werden, weil wir der Meinung sind, daß wir das tun sollten eindeutig dem Neutralitätsgesetz! Eine Brigade ist bereits mehr als ein militärisches Bündnis, sie ist bereits ein Einsatzinstrument für solche allfällige wie heißt es so schön? Peace-keeping-Einsätze.
Das ist der eine Bereich. Man hat das nur gestreift und ist manchmal ein bisserl daneben gestanden. Manchmal hat man etwas weggelassen, das für Österreich schlicht und einfach vital notwendig, aber für die anderen unangenehm ist.
Es wurde von dir (der Redner blickt auf Bundesrat Dr. Liechtenstein) bereits der Fortschreibungsbericht erwähnt, das Screening, die Durchleuchtung des Rechtsbestandes der Beitrittskandidaten. Diese Durchleuchtung des Rechtsbestandes hat unter dem Prätext zu erfolgen, daß die Kopenhagener Beschlüsse 1993 und der Artikel 6 des in Ratifizierung befindlichen Vertrages von Amsterdam in bezug auf die Menschenrechte zu beachten sind.
Meine Damen und Herren! Derzeit findet in Slowenien die Durchleuchtung dieses Rechtsbestandes statt. Dort gibt es nach wie vor die völkerrechtswidrigen AVNOJ-Gesetze, die Beschlüsse von Jajce und Belgrad, durch die Menschen in einem außerordentlichen Ausmaß diskriminiert werden, zufälligerweise Menschen deutscher Zunge. Dazu sagte der Herr Außenminister etwa im Nationalrat anläßlich einer diesbezüglichen Debatte zu einer dringlichen Anfrage, das sei totes Recht. Das ist kein totes Recht, meine Damen und Herren!
Ich habe Ihnen in einer der Vordebatten zwei Beschlüsse, ein Urteil des Obersten Gerichtshofes Sloweniens und einen Bescheid der, wie es dort heißt, Obersten Verwaltungsbehörde, vorgelesen, in denen es unter anderem wörtlich heißt: Diese AVNOJ-Gesetze sind historischer Bestand. Zitatende. Wir nehmen es einfach zur Kenntnis, daß dies historischer Bestand ist! Es werden nun natürlich Einwände kommen, wie etwa: Wir setzen uns in bilateralen Verhandlungen dafür ein, dieses Problem zu lösen. Ich verweise nur auf andere bilaterale Verhandlungen in diesem Bereich. So hat es etwa in Kroatien, das übrigens die AVNOJ-Gesetze abgeschafft hat, ein Jahr gedauert hat, bis überhaupt einmal das Verhandlungsprotokoll zu lesen war.
Warum fordern wir und viele andere, daß die Verhandlungen auf eine internationale Ebene gehoben werden? Weil es aufgrund der Kopenhagener Beschlüsse und des Artikels 6 des Amsterdamer Vertrages juridisch notwendig und schlüssig ist und weil es darüber hinaus Bestandteil des Völkerrechtes ist. Menschenrechtsverletzungen sind international zu behandeln! Es ist schlicht und einfach falsch, zu sagen, das solle in bilateralen Verhandlungen gelöst werden. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Bundesrates Dr. Liechtenstein. )
Meine Damen und Herren! Ich frage Sie: Sobald der Beitritt dieser Länder das gleiche gilt übrigens auch bei der Frage der Bene-Dekrete vollzogen ist, wann soll das überhaupt noch gemacht werden? Soll das in die historischen Klüfte des Vergessens versinken? Sind diese Menschen Menschen zweiter Klasse? Oder sind diese Toten Tote zweiter Klasse, deren Gräber nicht einmal mehr geehrt werden? Dieses Unrecht auf internationale Ebene zu heben, hält der eigene Staat nicht für notwendig. Das ist ein Bereich, der in diesem Bericht nicht erwähnt wurde!
Ich möchte nur noch das Licht leuchtet schon, wie Sie sehen, und rot bedeutet halt eine kurze Anmerkung zur Osterweiterung machen: Die Kommission ist für eine Beibehaltung der Beitragsobergrenzen von bekanntlich 1,5 Prozent des BIP. Sie will die Osterweiterung durch die volle Ausschöpfung des gegebenen Prozentsatzes finanzieren. Die von der Kommission aus dieser Erhöhung erwarteten Ressourcen belaufen sich für Österreich auf 260 Milliarden Schilling. Wir haben aber gesagt, wir wollen nicht mehr zahlen, es gibt einen Beschluß zur Agenda 2000, der mehrheitlich gefaßt wurde. Für Österreich würde das jedoch eine Erhöhung des Nettomitgliedsbeitrages um rund 3,5 Milliarden Schilling pro Jahr bedeuten.
Die derzeitige Situation der Landwirtschaft braucht nicht näher geschildert zu werden. Nun will man das ausgleichen. Es wird sagt, man erhöhe nicht, sondern werde das Erforderliche aus
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