Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 124

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melden hat und im übrigen das Gebiet der Republik Österreich verlassen muß. Damit schaffen wir aber einen Circulus von Menschen, die hinaus sollten. Wir geben keinem Bereich recht. Das ist eine ungeeignete gesetzliche Lösung.

Zweiter Punkt: die sogenannte Aufenthaltsverfestigung. Menschen aus welchen Gründen auch immer wollen dieses goldene Land und den goldenen Westen erreichen – nach vier Jahren wird ihnen die Aufenthaltsverfestigung erteilt. Wir setzen damit eine Hoffnung, die wir in den meisten Fällen dann nicht mehr erfüllen können. Herr Bundesminister! Ich habe Sie seinerzeit gebeten, gesetzlich Sorge dafür zu tragen, daß die Österreicherinnen und Österreicher bei der Bewältigung dieses Menschenrechtsproblems mitwirken können. Sie können sich an die Debatte über das Staatsbürgerschaftsrecht erinnern, bei der wir über die Mitwirkung der Bezirks- und Gemeinderäte diskutiert haben. In dieser Frage wird auch die Hilfsbereitschaft des einzelnen angesprochen, der Menschen am jeweiligen Ort, die sich auch darum kümmern werden. Aber es wird von oben verordnet, die Menschen kommen irgendwohin und können dann nicht integriert werden.

Ich habe gesagt, wir sind vorausgeeilt. In den heutigen Pressemeldungen wird der deutsche Innenminister Schily zitiert, der das sagt, was wir schon oft gesagt haben: Das Boot ist voll. – Es hat sich eine Änderung der Standorte ergeben. Aber in Österreich vermitteln wir den Eindruck, daß dieses Boot noch immer nicht voll ist.

Ich stelle einige Vergleiche mit anderen Staaten an. Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer im EU-Land Italien: Jeder Ausländer braucht eine Aufenthaltsgenehmigung, auch EU-Bürger. So erhält er bei der örtlichen Quästura die entsprechende Bestätigung, von Steuernummern et cetera rede ich nicht. Oder etwa in Spanien: Auch EU-Bürger müssen sich bei der Ausländerbehörde in der Provinzhauptstadt um ihre Residenzia, die Aufenthaltsgenehmigung, bemühen. Sie gilt fünf Jahre für EU-Bürger. Vorzuweisen sind dabei fixe Einkünfte et cetera et cetera, und das reicht bis in den sozialen Bereich. Da sind Versicherungen und Absicherungen von Staaten durchaus mit unserem Wissen getroffen worden. Ich glaube, hier hätte man koordiniert handeln müssen. Dieses Vorauspreschen, das Sie ein bißchen eingeschliffen haben – ich gebe es schon zu –, hat auch zu dieser für Österreich nicht sehr guten Situation geführt.

Herr Bundesminister! Darüber hinaus muß ich noch auf einige Dinge verweisen. Wir haben heute den Außenpolitischen Bericht debattiert, und es wurde von Frau Staatssekretärin Ferrero-Waldner unter anderem zu der Frage der Osterweiterung gesagt: Nein, es sind derzeit keine nationalen Zuschüsse erforderlich. Sie hingegen stellten fest, daß es eine nationale Co-Finanzierung geben müsse, wie ich Ihrer Beantwortung zur Frage Nummer 27 entnehme. (Bundesrat Konecny: Da haben Sie nicht aufgepaßt!) – So sagten Sie. Irgendwo ist da ein Widerspruch, und ich würde bitten, daß – sofern ich das richtig verstanden habe – die Arbeit der Regierungsmitglieder untereinander koordiniert wird.

Sie antworteten auf die Frage Nummer 29, daß Fremdenrecht – das ist richtig – eine nationale Angelegenheit sei. Ich darf daran erinnern, daß Ihr Fraktionskollege, der seinerzeitige Präsident des Bundesrates Strutzenberger, Ludwig Bieringer und meine Wenigkeit seinerzeit in Luxemburg in Angelegenheit des Schengener Abkommens waren und wir bereits dort sehr stark moniert haben, daß das Land zu unterstützen sei, das die größte EU-Außengrenze hat. Es reicht jetzt nicht, die Schuld allein der EU zuzuschieben und zu sagen, die Mitteln würden nicht gegeben. Man muß schon entsprechend vorstellig werden, auch mit entsprechendem Druck. Vielleicht machen Sie das auch bei der nächsten angekündigten Sitzung, auch mit dem entsprechenden Druck der anderen betroffenen Länder, sodaß eine entsprechende Unterstützung gegeben ist.

Noch etwas: Es verwundert mich schon sehr – es wurde wieder einmal das Bundesheer ins Gespräch gebracht –, daß zusätzlich 150 Mann – eine Zusage des Herrn Verteidigungsministers an den niederösterreichischen Landeshauptmann – für die Grenzsicherung bereitgestellt werden sollen. Bei einer Anfragebeantwortung haben Sie in aller Ehrlichkeit, die Sie auszeichnet, gesagt, daß das so lange gut sei, so lange das Bundesheer dies könne, Mitteln könnten Sie nicht zur Verfügung stellen. Es wäre endlich einmal nötig, daß zur Absicherung unseres Staats


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