Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 48

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Schriftführerin des Bundesrates Ilse Giesinger: "Der Herr Bundespräsident hat am 14. Dezember 1998, Zl. 300.100/71-BEV/98, folgende Entschließung gefaßt:

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel am 17. Dezember 1998 die Staatssekretärin Frau Dr. Benita Ferrero-Waldner mit der Vertretung.

Hievon beehre ich mich, mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen."

Das zweite Schreiben lautet:

"Der Herr Bundespräsident hat am 14. Dezember 1998, Zl. 300.100/70-BEV/98, folgende Entschließung gefaßt:

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner innerhalb des Zeitraumes vom 17. bis 19. Dezember 1998 die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer mit der Vertretung.

Hievon beehre ich mich, mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen."

Das letzte Schreiben lautet:

"Der Herr Bundespräsident hat am 10. Dezember 1998, Zl. 300.100/68-BEV/98, folgende Entschließung gefaßt:

Auf Vorschlag der Bundesregierung betraue ich gemäß Artikel 69 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers innerhalb des Zeitraumes vom 17. bis 19. Dezember 1998 den Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek mit der Vertretung des Bundeskanzlers.

Hievon beehre ich mich, mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen."

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke der Schriftführung.

Eingelangt sind ferner drei Beschlüsse des Nationalrates vom 27. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem weitere Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1998 bewilligt werden (2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998 – 2. BÜG 1998), ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1998 geändert wird (3. BFG-Novelle 1998), und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1999 geändert wird (3. BFG-Novelle 1999).

Diese Beschlüsse unterliegen im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung der vorliegenden Beschlüsse durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Der Herr Präsident hat diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschußberichte erstattet.

Der Herr Präsident hat alle diese Vorlagen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Änderung der Tagesordnung

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, daß mir der Vorschlag zugekommen ist, die Tagesordnung umzustellen, und zwar


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