Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 50

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Der Bericht, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt Ihnen allen schriftlich vor. Ich gehe also davon aus, daß Ihnen der Inhalt bekannt ist, und verzichte daher auf die Verlesung dieses Berichtes.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag gestellt, gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters, meine sehr verehrten Damen und Herren, steht ein Entschließungsantrag aller drei Fraktionen in Verhandlung. In diesem Entschließungsantrag wird der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ersucht, den gemäß § 222 Abs. 3 des Mineralrohstoffgesetzes bisher nur dem Nationalrat zu erstattenden Bericht jeweils auch dem Bundesrat vorzulegen.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt diesbezüglich den Antrag, dieser Entschließung die Zustimmung zu geben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Bösch. – Bitte.

10.51

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Mit diesem Mineralrohstoffgesetz wollen die Regierungsparteien heute ein Gesetz beschließen, das nach unserem Dafürhalten in keiner der beabsichtigten Richtungen auch nur ansatzweise die Erwartungen der Betroffenen erfüllen kann. Sie setzen, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, damit die Kette Ihrer panischen Anlaßgesetzgebung nahtlos fort. Das tragische Grubenunglück in Lassing, Herr Minister, hat Sie dazu verführt, das Berggesetz, über dessen Erneuerung schon seit längerem diskutiert wird, nunmehr in aller Eile zu novellieren und in weiterer Folge alle Kinder mit dem Bade auszuschütten.

Entweder haben Sie mit Ihrem Koalitionspartner nicht ausreichend verhandelt, oder das Gesetz ist wirklich schlecht geworden. Ersteres, Herr Bundesminister, ist fast auszuschließen, weil die SPÖ-Nationalräte, zumindest diejenigen, die im Saal waren, diesem Gesetz zugestimmt haben. Zweiteres, nämlich daß das Gesetz schlecht ist, muß Realität sein, weil es sonst keine andere Begründung für die Tatsache, daß acht verdiente und profilierte Mitglieder Ihres Nationalratsklubs gegen dieses Gesetz gestimmt haben, geben kann.

Diese Abgeordneten, Herr Minister, haben erkannt, daß dieses Gesetz schlecht ist. Durch dieses Mineralrohstoffgesetz werden nicht nur bei klein- und mittelständischen Unternehmen Arbeitsplätze gefährdet sein, sondern auch die Anrainerinteressen nicht oder nur zum Teil wahrgenommen werden können. Die Übertragung der Verantwortung bei Schottergruben an die Bezirkshauptmannschaften beziehungsweise an die Arbeitsinspektorate bedeutet einen Millionenaufwand im Bereich der Verwaltung und in Zukunft auch weniger kompetente Beiträge bei den Verhandlungen.

Meine Damen und Herren des Bundesrates! Wir haben eine Stellungnahme der Kärntner Landesregierung bekommen, datiert vom 10. Dezember. Darin wird auf die Beschlüsse und die Verhandlungen in der Landeshauptleutekonferenz reflektiert und auch festgestellt, daß sich die Landeshauptleutekonferenz schon im November mit der Vorlage befaßt hat. "Dabei", so wird in dieser Stellungnahme geschrieben, "wurden zwar die Intentionen der Regierungsvorlage grundsätzlich begrüßt, es wurde jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, daß sie noch einer sorgfältigen Überarbeitung bedürfe. In der vorgeschlagenen Fassung würde ihr Inkraftsetzen mit 1. Jänner 1999 die Landesverwaltungen vor unlösbare Probleme stellen. Es wurde daher das Ersuchen ausgesprochen, bei der Behandlung der Regierungsvorlage im Nationalrat die in einer gemeinsamen Länderstellungnahme angeführten Bedenken zu berücksichtigen und insbesondere einen späteren Zeitpunkt für das Inkrafttreten festzusetzen."

Bedauerlicherweise mußten die betroffenen Ämter der Landesregierung aber feststellen, daß diese Beschlüsse und Anregungen weitestgehend – nicht zur Gänze, aber weitestgehend! – unberücksichtigt blieben.


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