Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 51

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Ich zitiere weiter: "In der gemeinsamen Länderstellungnahme wurde darauf hingewiesen, daß durch die geplante Übertragung der grundeigenen mineralischen Rohstoffe in die mittelbare Bundesverwaltung bei den Bezirksverwaltungsbehörden und beim Landeshauptmann mit 1. Jänner 1999 eine beträchtliche Anzahl neuer Verfahren und Aufgaben anfallen würde. 950 der rund 1 000 österreichweiten Bergbaubetriebe würden in den Anwendungsbereich der mittelbaren Bundesverwaltung fallen. Nachdem die Landesverwaltung weder über entsprechend qualifiziertes Personal noch über einen einschlägigen Sachverständigenapparat verfügt, mußte in der Länderstellungnahme darauf hingewiesen werden, daß eine Vollziehung bereits am 1. Jänner 1999 nicht gewährleistet werden kann. ...

Abgesehen vom Fehlen des erforderlichen Fachpersonals wurde in der Länderstellungnahme eine entsprechende Legisvakanz auch deshalb für notwendig erachtet, weil in der Landesverwaltung bislang Informationen über die Versorgungssituation ... in aktueller Form nicht vorhanden sind und sie auch bis zum Jahresende nicht herstellbar sind.

Im Gesetzesbeschluß des Nationalrates wurde auch dem Ersuchen der Landeshauptleutekonferenz, die in dieser gemeinsamen Stellungnahme angeführten sonstigen Bedenken zu berücksichtigen, nicht entsprochen. Weder die zur Abkehr vom derzeitigen Prinzip eines zweigliedrigen Instanzenzuges aufgezeigten nachteiligen Konsequenzen noch die angesprochenen Probleme, die die fehlende Flexibilität bei der gesetzlichen Umschreibung der generellen Abbauverbotsbereiche auslösen, wurden berücksichtigt. ... In gleicher Weise negiert wurde die Forderung nach Einräumung einer umfassenden Parteistellung für Länder und Gemeinden, vor allem auch in bergrechtlichen Verfahren, die weiterhin von den Bundesbehörden vollzogen werden." – Soweit also die Stellungnahme des Amtes der Kärntner Landesregierung.

Meine Damen und Herren! Sie sehen also, daß all das nicht nur ein Oppositionsgerede ist, wenn wir gegen dieses Gesetz hier heute Stellung beziehen.

Meine Damen und Herren Bundesräte! Sie alle können diesem Gesetz dreimal nicht zustimmen: zum einen als Vertreter der Länderinteressen, zum anderen als Vertreter einer arbeitsplatz- und wirtschaftsfördernden Politik, zu der wir uns alle bekennen, und zuletzt auch als Vertreter der Anrainer- und Umweltinteressen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir Freiheitlichen, meine Damen und Herren, werden diesem Gesetz nicht zustimmen. Wir werden Einspruch erheben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.57

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ludwig. – Bitte.

10.57

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir behandeln heute eine Gesetzesvorlage, die viele Monate hindurch sehr intensiv diskutiert und behandelt wurde. Es hat sich dabei gezeigt, daß das alte Berggesetz, die darin festgelegte Bergbehörde mit den sechs Berghauptmannschaften zweifellos nicht mehr zeitgemäß sind, und es deshalb besser ist, statt einer Novellierung des alten Berggesetzes ein modernes, ein neues Gesetz, nämlich das Mineralrohstoffgesetz, zu beschließen.

Durch diesen Beschluß wird der Schotter- und Kiesabbau grundlegend neu gestaltet. Das Mineralrohstoffgesetz enthält im wesentlichen zwei Regelungsbereiche, nämlich zum ersten die grundeigenen mineralischen Rohstoffe, das sind im wesentlichen Sand, Schotter und Kies, und zum zweiten die bergfreien und bundeseigenen Rohstoffe sowie alle untertägigen Bergbaue, auch wenn es sich dabei um grundeigene Rohstoffe handelt.

Im neu vorliegenden Gesetzentwurf sind allerdings auch die Zuständigkeiten effizienter geregelt, wie ich meine, auch besser geregelt. Für grundeigene Rohstoffe wird in Zukunft in erster Instanz die Bezirkshauptmannschaft und in zweiter Instanz der Landeshauptmann zuständig sein. Für


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