Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 106

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

schnellere Verbindung in Anspruch zu nehmen, weil der Ausbau der S 7 bis zum Flughafen – und das löst, wie ich zugebe, nicht alle Probleme – erst 2001 abgeschlossen sein wird. Dann aber wird er abgeschlossen sein, und dann geht es um die Frage, wie man die übrige Strecke bis Wolfsthal weiter handhabt, wobei ich persönlich dafür eintrete, sie nahverkehrstauglich, das heißt aber zugleich auch für anderes rollendes Material auszustatten. Die Diskussionen sind im Gange. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf damit meine Ausführungen zu diesem Thema beenden. Da ich damit rechne, Ihnen insgesamt im heurigen Jahr nicht mehr zu begegnen, wünsche ich Ihnen jedenfalls schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins nächste Jahr. Und ich wünsche mir, daß wir auch in diesem so gut wie etwa bei den heutigen Tagesordnungspunkten 8 bis 11 kooperieren können. – Schönen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

15.00

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 über ein Bundesgesetz betreffend den Amateurfunkdienst.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 über ein Bundesgesetz betreffend Funker-Zeugnisse.

Ich darf jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen bitten. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Zusatzprotokoll vom 26. März 1998 zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau vom 18. August 1948 samt Unterzeichnungsprotokoll.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite