Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 107

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Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Königshofer und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Kennzeichnungspflicht der Strahlenintensität von Mobiltelefonen sowie Information über geplante Netzausbaumaßnahmen vor.

Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Minderheit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend Kennzeichnungspflicht der Strahlenintensität von Mobiltelefonen sowie Information über geplante Netzausbaumaßnahmen ist daher abgelehnt.

12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz geändert wird (1472 und 1484/NR sowie 5829/BR der Beilagen)

13. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Artikel VI des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (1449 und 1485/NR sowie 5830/BR der Beilagen)

14. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG) (1462 und 1487/NR sowie 5831/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz geändert wird,

Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Artikel VI des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden sowie

Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG.

Die Berichterstattung über die Punkte 12 bis 14 hat Herr Bundesrat Payer übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

Berichterstatter Johann Payer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor. Ich bringe daher nur den Beschlußantrag zur Verlesung:

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 13: Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit


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