Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 108

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Artikel VI des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, liegt ebenfalls schriftlich vor.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Zum Tagesordnungspunkt 14: Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) liegt ebenfalls schriftlich vor.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte.

15.07

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen müßten eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, aber da solche Bestimmungen nicht in allen Betrieben selbstverständlich sind, bedarf es bestimmter gesetzlicher Regelungen.

Meine Damen und Herren! Wenn ich gesetzliche Regelungen im Hinblick auf ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen anspreche, dann meine ich auch, daß der Gesetzgeber sehr wohl gehalten ist, Gesetze zu machen, die für beide Teile akzeptabel und auch umsetzbar sind. Die vorliegende Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist – und ich erlaube mir diese Beurteilung – kein Ruhmesblatt der österreichischen Sozialpolitik. Allein die Tatsache, daß die Übertragung quasi als Zentralisierung den Unfallversicherungsträgern übergeben wird, erschwert für viele Arbeitnehmer, vor allem in kleineren Betrieben – und es ist ja unbestritten, daß das die Mehrheit der Betriebe ist –, den Zugang zu den sogenannten Präventionszentren.

Meine Damen und Herren! Mit dieser Novelle, mit diesem Vorschlag wurden zwei Klassen von Arbeitnehmern geschaffen, zwei Klassen deshalb, weil natürlich für viele der Zugang zu diesen Präventionszentren, die bei den Unfallversicherungsträgern verankert sind, erschwert wird. Die sogenannten Unfallversicherungsträger sind aber auch halbstaatliche Bereiche, und daher meine ich, daß diese Novelle zwar für diese Bereiche programmiert ist, aber nicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zielführend sein wird.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie von den Regierungsparteien das wollen – und Sie werden es dokumentieren mit Ihrer Zustimmung –, dann sagen Sie das auch, denn diese Tatsache werden Sie nicht von der Hand weisen können.

Meine Damen und Herren! Allein der Hinweis in diesem Gesetz, in dieser Novelle, daß in Hinkunft die Überprüfung der Präventionszentren durch das Arbeitsinspektorat erfolgen soll, wirft schon zwei Fragen auf, nämlich einerseits die Frage: Hat das Arbeitsinspektorat die personellen und finanziellen Ressourcen, um diese Aufgabe, wenn man sie ernst nimmt, noch erfüllen zu können?, und zweitens die Frage: Ist mit dieser Novelle auch die Unabhängigkeit gewahrt? Der Spruch "Eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus" dürfte Ihnen als Koalitionäre nicht unbekannt sein. Und da hat man das Gefühl, daß man genau dieses Ziel erreichen will.

Meine Damen und Herren! Das wird auch der wahre Grund dafür sein, daß es bei der vorliegenden Novelle keine privatwirtschaftliche Vereinbarung gibt, bei welcher die Arbeitnehmer selbst entscheiden können. Mit dieser Novelle übertragen Sie das den sogenannten halbstaatlichen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite