Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 126

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schäftigung. Wir haben uns auch in einem Kapitel dieser Gruppe besonders zugewendet. Es schließt somit den Kreis, daß wir besonders benachteiligten Gruppen gerne zur Seite stehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie Beifall des Bundesrates Dr. Tremmel. )

16.34

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

17. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert wird (1508 und 1546/NR sowie 5834/BR der Beilagen)

18. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert wird (1509 und 1548/NR sowie 5835/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert wird.

Ich bitte Herrn Bundesrat Hager um seine Berichte.

Berichterstatter Wolfgang Hager: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert wird. Der Bericht liegt schriftlich vor. Ich verzichte auf die Verlesung.

Der genannte Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ebenso liegt Ihnen der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert wird, schriftlich vor.

Der Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.


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