Ich nenne Ihnen ein kleines Beispiel dazu: In unserem Bundesland Kärnten war viele Jahre hindurch die Wirtschaftsförderung selbstverständlich eine budgetwirksame Ausgabe. Das Land Kärnten hat jährlich Mittel aus dem Budgettopf in einer Größenordnung rund 300 Millionen Schilling zur Förderung der Wirtschaft eingesetzt. Vor vier bis fünf Jahren wurde nun ein privater Fonds gegründet, eine von der Politik etwas losgelöste Organisation, bei der die Politik jedoch natürlich immer noch mitredet. Diese "Kärntner Wirtschaftsförderung" vergibt jetzt natürlich gleich hohe Summen an Wirtschaftsförderung. Diese jährlich ausbezahlten 300 bis 350 Millionen Schilling sind – Herr Kollege Pfeifer wird mir darin sicherlich recht geben – jetzt nicht mehr budgetwirksam, weil die "Kärntner Wirtschaftsförderung" diese Summe jährlich aufnimmt und das Land Kärnten hiefür die Haftung übernimmt.
Da es in diesem Fall keine Rückzahlungen gibt, steigen die Verbindlichkeiten dieses KWF jährlich um 350 Millionen Schilling an. Sie liegen zurzeit bei 1,5 Milliarden Schilling, scheinen aber als Verbindlichkeiten des Landes Kärnten nirgends auf. Auf zehn Jahre extrapoliert sind das riesige Summen, die nicht im Budget aufscheinen, aber trotzdem Schulden sind, darin werden Sie mir recht geben. Die besagte Bestimmung in § 65 Z 1 ermöglicht diese Vorgangsweise auch auf Bundesebene. Das mag gut sein für die Einhaltung der Maastricht-Kriterien, das werden sicher auch andere Länder in Europa machen, und vielleicht wollte man sich nicht schlechter stellen.
Eine kurze Bemerkung noch zu § 17 Z 8, dem Controllingbeirat, der jetzt eingerichtet werden soll. Es hat mich die Bestimmung stutzig gemacht, daß dieser Controllingbeirat einstimmig zu entscheiden hat. Ich würde vom Finanzministerium gerne wissen, wie es funktioniert, wenn es keine Einstimmigkeit gibt. Man muß diesbezüglich schon eine Reihe von Erfahrungen haben, da es in anderen Fällen, etwa dem KRAZAF, ganz ähnlich funktioniert.
In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zur Kosten-Nutzen-Untersuchung, die im Prinzip gut, aber nicht ganz neu ist. Es steht in diesem Gesetz, daß es nun eine Kosten-Nutzen-Untersuchung geben wird, die allerdings schon jetzt gesetzlich vorgesehen ist, da schon bisher die Verpflichtung bestand, daß die bei der Vornahme von Kosten-Nutzen-Untersuchungen zu beachtenden Grundsätze, also quasi die Richtlinien, von der Bundesregierung auf Antrag des Bundesministers für Finanzen festzulegen sind.
Meine Damen und Herren! In einer Fußnote finden Sie, daß es das Bundesministerium für Finanzen bisher verabsäumt hat, diese Richtlinien festzulegen. In dieser Fußnote steht: "... weil die in Aussicht gestellten Richtlinien der Bundesregierung über die Erstellung der Kosten-Nutzen-Untersuchung noch nicht erlassen wurden." Das heißt, man hätte immer schon Kosten-Nutzen-Rechnungen anstellen können – was auch vernünftig gewesen wäre –, aber die dazu notwendigen Richtlinien wurden nicht festgelegt! Nun wird, quasi zur Beruhigung des schlechten Gewissens, neu ins Gesetz hineingeschrieben, daß es zu Kosten-Nutzen-Untersuchungen kommen werde. Bei ehrlichem Willen hätte man keine Worthülsen verwenden müssen, sondern ernsthaft etwas tun können. Wir hätten diese Bemühungen selbstverständlich als positiv anerkannt.
Als letztes darf ich noch eine kurze Bemerkung zur Flexibilisierung machen – auch das ist in dieser Novelle an sich sehr gut ausgeführt. Man muß nicht alles im gleichen Jahr ausgeben, das ist nicht notwendig, denn es kann auf das nächste Jahr übertragen werden. Das ist deshalb besonders gut, weil den Organen damit eine Ergebnisverantwortung aufgetragen wird, was für den Bundeshaushalt sicher eine ausgesprochen positive Sache ist. Diese Bestimmung wider-spricht aber den Budgetgrundsätzen, die im Bundes-Verfassungsgesetz festgelegt sind. Man hat also die Verbindung nicht geschafft, sodaß ich glaube, daß die Klausel über die Flexibilisierung zumindest in Teilen die Bundesverfassung konterkariert, wenn nicht sogar aufhebt!
Wir Freiheitlichen stellen schon seit einigen Jahren fest, daß es einen relativ lockeren Umgang mit Verfassungsbestimmungen gibt. Das ist auch der Grund, warum wir dem nicht zustimmen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
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