Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 175

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Herr Bundesminister für Finanzen! Ich stelle fest, daß die Budgethoheit der Länder, letztlich aber auch des Nationalrates verletzt wird. Von den Gemeinden rede ich gar nicht. Die Legitimation des Gemeindebundes und des Städtebundes wurde jetzt in einem Gesetz festgeschrieben, noch dazu in einem Verfassungsgesetz, daher wird das schon seine Ordnung haben. Wozu beschließt der Gemeinderat dann überhaupt noch ein Budget?

Wir haben gehört: 2,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. – Wenn wir uns das ausrechnen, sind das dann, so glaube ich ....; ich bin ein bißchen schlecht im Rechnen. Mir geht es fast so wie dem Herrn Finanzminister! 2,7 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt machen über den Daumen ... (Bundesminister Edlinger: Ein bisserl weniger als 70 Milliarden sind es ungefähr!) – Das ist sehr nett! Danke sehr für die Hilfestellung! Jetzt kann ich mich auf das Weitere konzentrieren!

Das ist also der Level nach oben hin. Der Plafond ist noch lange nicht erreicht. Da können die Landtage und die Gemeinden beschließen, was sie wollen. Das, was festgeschrieben ist – letztlich fundiert durch verfassungsgesetzliche Bestimmungen –, ist zu vollziehen. – Das ist die eine Seite.

Die andere Seite ist, daß ich gesagt habe, daß Verfassungsbestimmungen derogiert werden. Lesen Sie sich § 9 Finanz-Verfassungsgesetz und die Geschäftsordnung durch! Der Sechsundzwanziger-Ausschuß wäre das tatsächlich zuständige Gremium! Darauf hätte man diesen Konsultationsmechanismus aufbauen können, und darunter hätte die Exekutive wirksam werden sollen, und nicht umgekehrt, daß die Exekutive heute über der Legislative steht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Da wäre es festgeschrieben. Man hat sich jedoch nicht daran gehalten. Die Körperschaften wurden an den Rand gestellt. Eines der maßgeblichen Rechte des Bundesrates, nämlich die Länderrechte hier zu vertreten, wurde ebenso auf die Seite geschoben! Meine Damen und Herren! Bitte überlegen Sie sich jetzt ganz genau, ob Sie auch unter diesem Blickwinkel die Zustimmung geben.

Ich weiß nicht, ob Sie heute Radio gehört haben. Von der Mehrheit des Europäischen Parlaments ist unter anderem der Vorschlag der Kommission beeinsprucht worden, und zwar, weil die Mittelverwendung nicht gerecht ist. Das muß uns doch zu denken geben! Wir zahlen brav ein, und die Finanzprüfer im Bereich der EU stellen fest, daß beinahe 50 Prozent des Budgets in nicht ganz nachvollziehbare Kanäle gehen! (Bundesrätin Schicker: Die Entlastung der Kommission wurde nicht gewährt, und das wollen Sie jetzt auf Österreich übertragen! Das sind doch zwei Paar Schuhe!)

Frau Kollegin Schicker! Konvergenzkriterien wirken sich direkt aus, sie werden sogar hier genannt! Wir vollziehen all das brav nach und können nicht einmal hinterfragen, weil wir bei den Verhandlungen als Körperschaft niemals eingebunden waren! Nicht nur Ihre Selbstachtung, meine Damen und Herren, gebietet es, sondern auch die Achtung und Bewahrung der Verfassung! Die Einhaltung des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz und die Budgethoheit, die nach wie vor bei den Landesparlamenten, beim Nationalrat und bei den Gemeinderäten gegeben ist, gebieten es, daß wir gegen diese ausgesprochen exekutivlastige Vorlage Einspruch erheben, um damit aufzuzeigen, daß zumindest hier unsere Verfassung noch beachtet wird! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.09

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Wilfing. –Bitte.

20.09

Bundesrat Mag. Karl Wilfing (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Ich habe mich bei diesen beiden Tagesordnungspunkten zu Wort gemeldet, weil ich die Gelegenheit nützen möchte, um nach dem Motto "ceterum censeo" einen Hinweis auf das Finanzausgleichsgesetz zu machen.


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