Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 182

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den Novelle zum Poststrukturgesetz geht es darum, den gemeinsamen Börsetermin zu streichen und es den einzelnen Bereichen zu ermöglichen, selbständig dann an die Börse zu gehen, wenn es für sie finanziell am günstigsten ist.

Die Novellierung ist notwendig, weil sich das Umfeld seit der Beschlußfassung des Poststrukturgesetzes stark verändert hat. Die Probleme liegen nicht im Telekombereich, sondern beim Postdienst und beim Postautodienst. Die Marktöffnung, neue Konkurrenzen und die Verpflichtung, Linien, die sich nicht rechnen, aufrechtzuerhalten, haben sich auf die Erträge in diesen Sparten nicht gerade positiv ausgewirkt. Wir sehen es aber bei uns draußen auf dem Land, daß die Busse die einzigen Verkehrsmittel sind, die den Leuten zur Verfügung stehen.

Ich habe das bereits einmal erwähnt: Mit der Privatisierung und dem Öffnen des Marktes sind die Rosinen im Kuchen zwar nicht weniger geworden, es bedienen sich aber auch andere davon. Im Telekombereich führt die Hereinnahme der Italiener neben dem Privatisierungserlös auch zu mehr Schlagkraft, und daher hoffe ich, daß es in dem einen oder anderen Bereich auch zu Verbilligungen kommt. Im Telekombereich ist man schon weiter als in den anderen Bereichen. Daher ist es sinnvoll, daß die Verpflichtung zum gemeinsamen Börsegang aufgehoben wird und für den Zeitpunkt der jeweiligen Privatisierung keine Festlegungen getroffen werden. – Meine Fraktion wird daher dieser Novelle die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

20.37

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich darf vor der Abstimmung noch darauf hinweisen, daß vom dem Platz aus, der dem jeweiligen Bundesrat zugewiesen ist, abgestimmt wird, und ich möchte das jetzt auch der F-Fraktion ans Herz legen!

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

32. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Poststrukturgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 1998) (1476 und 1538/NR sowie 5847/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 32. Punkt der Tagesordnung: 2. Dienstrechts-Novelle 1998.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Kraml übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Johann Kraml: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht liegt schriftlich vor.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


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