Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 7

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Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und auch an alle übrigen Mitglieder des Bundesrates verteilt.

Weiters eingelangt ist ein Beschluß des Nationalrates vom 16. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1997.

Dieser Beschluß unterliegt nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung des vorliegenden Beschlusses durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind, sowie der Beschluß des Nationalrates vom 16. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird.

Ich habe alle diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber – mit Ausnahme des Bundesgesetzes betreffend die Änderung des Rechnungshofgesetzes 1948 – abgeschlossen und schriftliche Berichte erstattet.

Ich habe daher alle diese Vorlagen – mit Ausnahme des vorerwähnten Beschlusses – sowie die Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das erste Halbjahr 1999 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Alfred Gerstl: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24stündigen Aufliegefrist der hiefür in Betracht kommenden Ausschußberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist der in Betracht kommenden Ausschußberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Alfred Gerstl: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 3 bis 5 sowie 6 und 7 der Tagesordnung unter einem abzuführen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Präsident Alfred Gerstl: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, daß mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Dr. Bösch und Kollegen betreffend neuerliches Belastungspaket an den Herrn Bundesminister für Finanzen vorliegt. Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.


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