Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 25

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bundesministeriengesetz 1986, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesfinanzgesetz 1999 (5. BFG-Novelle 1999), das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Vertragsbedienstetenreformgesetz – VBRG) (1561/NR sowie 5856/BR der Beilagen)

4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Dezember 1998 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (972/A und 1562/NR sowie 5857 der Beilagen)

5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Richterdienstgesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden (Besoldungs-Novelle 1999) (976/A und 1564/NR sowie 5858/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bundesministeriengesetz 1986, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesfinanzgesetz 1999, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden,

weiters ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Richterdienstgesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung über die Punkte 3 und 4 hat Herr Bundesrat Vindl übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Wolfram Vindl: Hoher Bundesrat! Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf die Verlesung des Beschlußantrages.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Dezember 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag , gegen den vorliegenden Beschluß, soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben.


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