Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 26

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Über den Beschluß der Nationalrates vom 16. Dezember 1998 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, liegt Ihnen der Bericht ebenfalls vor. Ich beschränke mich wieder auf die Verlesung des Beschlußantrages.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Dezember 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Berichterstatter zu Punkt 5 ist Herr Bundesrat Grillenberger. – Bitte.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses zur Besoldungs-Novelle 1999. Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Dezember 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein, und ich darf Herrn Bundesrat Dr. Tremmel zum Rednerpult bitten.

13.36

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Wir werden dem Punkt 3, dem Vertragsbedienstetenreformgesetz (Bundesrätin Schicker: Nicht zustimmen!) die Zustimmung nicht geben. – Sie haben das richtig erfaßt. Dem Punkt 4, Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, werden wir zustimmen, und dem Punkt 5, kurz Besoldungs-Novelle genannt, werden wir, da das mit dem Punkt 3 in Konnex steht, ebenso nicht die Zustimmung geben.

Meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie empfinden das gleiche Freudengefühl wie ich, daß wir heute hier sein dürfen, weil dem Bundesrat das gesamte Hohe Haus zur Verfügung steht, die Beamtenschaft ist für uns tätig. (Bundesrat Payer: Die werden sich freuen!) Ich hätte eine große Freude, wenn hier nicht ein kleiner, bitterer Nachgeschmack wäre, und zwar nicht deswegen, weil ich es den Damen und Herren des Nationalrates nicht gönne, daß sie bereits weihnachtlich zu Hause in ihren Wahlkreisen tätig sein können, sondern vielmehr deswegen, weil zwei Herren, Kostelka und Khol – K. und K., aber nicht im guten alten Sinne gemeint –, sich nicht klarwerden konnten, wie dieser Entschließungsantrag, der heute hier zur Debatte steht, letztlich in Gesetzesform gegossen werden sollte.

Hier wird uns wieder einmal sehr eindeutig dargetan, was wir wirklich sind, meine Damen und Herren: ein Vollzugsorgan, aber nicht einmal mehr ein Vollzugsorgan des Nationalrates, nicht einmal mehr der Präsidialkonferenz, sondern wir sind de facto die Apportiermaschine von zwei Klubobmännern, die Dinge zu tun hat, wenn sich die Herren nicht einigen, selbst wenn Weihnachtszeit ist. (Bundesrat Payer: Die beiden haben das Gesetz nicht verhandelt!)

Wenn schon dieser Zwischenruf gemacht wird, dann sollte man dazusagen, daß es auch sehr gut wäre, wenn die entsprechend damit befaßten Körperschaften miteingebunden wären. (Bundesrat Payer: Das sind sie ja!) Nein, das sind sie nicht. Das sind Exekutivorgane, zum Unterschied von uns, Herr Kollege Payer, wir sind die Legislative! Und eigentlich sieht es unsere Bundesverfassung so vor, daß die Legislative für die Exekutive den Takt vorgibt und nicht umgekehrt, wie es leider in der Praxis immer öfter passiert.


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