Zur Sache – nicht Schätzchen, sondern zur Sache der Materie –: Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates, heißt es, ist – ich sage: sei – die Schaffung eines modernen und leistungsorientierten Besoldungssystems für Vertragsbedienstete der allgemeinen Verwaltung und für Vertragsbedienstete in handwerklicher Verwendung. Das bisherige Entlohnungsschema soll dahin gehend angepaßt werden – ich habe im Ausschuß gesagt, daß die Bestlaufbahn beschritten wird –, daß die Vollaufbahn beschritten werden soll. Junge Bedienstete sollen attraktivere Bezüge bekommen, hervorgehoben werden soll die verantwortungsvolle Tätigkeit, die unmittelbar und leistungsgerecht abgegolten wird. Allerdings kann ich es nicht ganz aus dem Gesetz erlesen, wie das wirklich geschieht. Die freiwillige Mobilität wird hier hervorgehoben, und es wird auch die Entscheidung zwischen einer künftigen Beamten- oder Verwaltungsbedienstetenlaufbahn aufgemacht, die sehr frühzeitig fallen sollte. Ein Wechsel ist grundsätzlich nicht möglich.
Was den zweiten Teil angeht – und das möchte ich auch noch erläutern –, ist zu sagen, wir sind natürlich Föderalisten. Herr Präsident Weiss! Zu Ihrer Frage: Da hat es überhaupt kein Zögern gegeben, daß wir den Ländern im Sinne unserer föderalistischen Einstellung die Möglichkeit geben, ihr Dienst- und Besoldungsrecht entsprechend regeln zu können. Darüber hinaus ist auch noch von den Gemeindewachkörpern die Rede. Im Hinblick auf die Bezirksverwaltungsbehörden möchte ich sagen, wir wollen einen wehrhaften Föderalismus (Beifall bei den Freiheitlichen), und deshalb werden wir dem auch zustimmen.
Meine Damen und Herren! Ich habe schon dargelegt, daß Punkt 3 in einem Konnex steht. Es ist nicht so, daß wir den Beamten die Erhöhung von 2,5 Prozent nicht gönnen, sondern wir haben grundsätzlich eine andere Vorstellung: Wir denken dabei an einen Basisbetrag. Wir sagen nicht, daß bei den Pensionisten der Beitrag um zwei Prozentpunkte nicht gesenkt werden soll, daß der Anpassungsfaktor nach dem ASVG – da gilt auf einmal das ASVG, anderswo gilt es noch nicht – mit 1. Jänner für die Pensionsautomatik nicht gültig werden soll, nein, sondern wir glauben, daß das Gesetz in sich unschlüssig ist.
Meine Damen und Herren! Ich komme nun auch noch zum formalen Procedere. Wenn man den Bericht und den Antrag des Verfassungsausschusses näher betrachtet, sieht man, daß es am 14. Dezember im Verfassungsausschuß einen Initiativantrag der Abgeordneten Kostelka und Khol gegeben hat – deren Vollzugsorgane wir sind; ich habe es vorhin bereits ausgeführt –, obwohl vorher bereits monatelang verhandelt wurde, obwohl es 30 Novellierungen in dieser Causa gegeben hat. Das Beamten-Dienstrecht wird schon so durchsichtig wie das ASVG mit seiner Vielzahl von Novellierungen. Und vielleicht erinnern Sie sich: Wir haben letztes Mal hier eine ähnliche Materie beschlossen. Ich weiß, daß es aus formalen Gründen nicht möglich war, weil die Herren sich sehr spät einigen konnten, und daß diese den gesamten Nationalrat und Bundesrat ersetzen, das ist eben Realität. Passen tut mir das eigentlich nicht ganz, daß das so ist.
Wir mußten heute auf die Auflagefrist verzichten. Das ist eine wertvolle Materie, eine Materie, bei der es um etwas geht. Meine Damen und Herren! Es geht darum, daß unser Staat in guter Tradition ordentlich verwaltet werden sollte, und das geschieht auch nach wie vor – trotz einer Flut von Gesetzen, trotz dieses Dienstrechtes in seiner riesigen Komplexität. Die Beamten sind nach wie vor bereit, gute Arbeit zu leisten.
Ich möchte an dieser Stelle der Beamtenschaft danken, die bei der Erarbeitung der vorliegenden Gesetze tätig war – und sie muß ja tätig sein, denn es gibt das Instrument der Weisung – und sich immer nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, dem politischen Wollen entsprechend, das manchmal nicht ganz verständlich ist, wahrscheinlich auch für die Beamten nicht, eine Novelle vorzulegen. Sie haben das hervorragend gemeistert, obwohl die politischen Widersprüchlichkeiten – und diese sind eben vorhanden – dazu hätten führen müssen, daß man darüber länger nachdenkt und endlich zu einem einheitlichen Dienstrecht kommt. Denn ein solches gibt es nach wie vor nicht.
Und wenn Sie mir entgegenhalten, so etwas gebe es nicht: Ich habe hier bereits vor einem halben Jahr darauf hingewiesen, daß wir in Graz ein neues Modell erarbeitet haben, auch in
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