Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 28

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Richtung Pensionierung. Über die Pensionierung, meine Damen und Herren, darf ich gar nicht reden, denn auch da gibt es wieder Ausflüsse der Komplexität dieser Dienstrechte, auch da gibt es verschiedenste Regelungen.

Denken Sie an die Lehrer, die mit 55 Jahren und soundso viel Abzügen pro Jahr in Pension gehen. Denken Sie an den ausgegliederten Bereich der Post, an die Mitarbeiter, die mit – der vollen "Wäsch‘" hätte ich beinahe gesagt – 80 Prozent mit dem 55. Lebensjahr in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden und mit 80 Prozent mit 60 Jahren ihre Pension antreten.

Erinnern Sie sich an die Beamten, erinnern Sie sich an die Nationalbank! Da ist wirklich nicht nur nichts geschehen, sondern etwas Schlechtes geschehen, meine Damen und Herren!

Das derzeitige Dienst- und Besoldungsrecht der öffentlich Bediensteten vermag die Anforderungen einer modernen Verwaltung, die sich als angebotsorientiertes Dienstleistungsunternehmen verstehen sollte, in keiner Weise zu erfüllen. Daß es teilweise noch geschieht, ist nur der Qualität der Beamten zu danken, und ich möchte auch ausdrücklich den in diesem Zusammenhang Tätigen danken, obwohl das Dienstrecht nicht entsprechend ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dieses derzeit geltende und auch das jetzt in Novellierung befindliche Dienstrecht zeigt sich nach wie vor als leistungsfeindlich, als mobilitätshemmend. Die Besoldungsreform 1994 hat überhaupt nur geringfügige Änderungen gebracht. Auch da gibt es nun nichts, und dieser einzige Punkt zur Bestlaufbahn – meine Damen und Herren, das kann es eigentlich nicht sein.

Die Besoldungsreform erfüllte die in sie gesetzten Erwartungen, nämlich Steigerung der Leistungseffizienz und höhere Mobilität, bei weitem nicht. Vielmehr brachte sie einen Ausbau des Dienstaltersprinzips, nach wie vor einen Abbau des Rechtsschutzes, eine Abkehr vom Leistungsgedanken, eine mangelnde Transparenz bei der Bewertung der Arbeitsplätze mit sich. Anstatt die berufliche Mobilität zu fördern, wurden neue Mobilitätshemmnisse, zum Beispiel Anrechnung von Vordienstzeiten und so weiter, eingebaut.

Entgegen den Versprechungen, das durcheinandergehende Zulagen- und Nebengebührenunwesen zu bereinigen, brachte die Besoldungsreform – die Nebengebühren, die Überstundenvergütung, Journaldienstzulage, Bereitschaftsentschädigung, Mehrdienstleistungszulage, Erschwerniszulage – in keiner Weise eine Änderung oder Anpassung. In diesem Bereich kam es auch nicht zu mehr Durchschaubarkeit, obwohl gerade diese Bereiche sowohl rechtlich wie auch faktisch größte Probleme aufwerfen, im geltenden Besoldungsrecht die größten Schwachstellen darstellen, äußerst aufwendig zu vollziehen und kaum zu durchschauen sind. (Zwischenruf des Bundesrates Payer. – Bundesrätin Schicker: Sie profitieren auch davon, Herr Dr. Tremmel! Auch im Magistrat in Graz gibt es sehr viele solcher Zulagen!)

Einen schlichten Satz dazu, Herr Kollege: Der Grundsatz der gleichen Entlohnung für gleiche Dienste wird dadurch in unzumutbarer Weise verletzt, und das wollen wir nicht haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die unter Krämpfen, muß ich sagen, zustande gekommene Reform des Vertragsbedienstetengesetzes – und ein Teil dieses Krampfes ist, daß wir heute hier sitzen – ist bestimmt kein großer Wurf. Es werden vielmehr genau jene Fehler wiederholt, die schon die Besoldungsreform 1994 ausgezeichnet haben. So wird auch weiterhin die Leistung nicht so belohnt, wie es einem Leistungswilligen zustünde, wird die Mobilität nicht gefördert und das unübersichtliche Zulagenwesen – ich habe es bereits ausgeführt – beibehalten.

Besonders negativ ist jedoch, daß es im Bundesdienst nunmehr verschiedenste Gruppen von Bediensteten geben wird: Beamte alten Typs, Beamte neuen Typs, Vertragsbedienstete alten Typs, Vertragsbedienstete neuen Typs. Das Gesetz löst die wirklichen Probleme des öffentlichen Dienstes nicht. Kollege Windholz hat das in der letzten Sitzung sehr drastisch aufgezeigt, was den Überstundenbereich angeht. Das Gesetz enthält keinerlei Ansatz in Richtung Verwaltungsreform. Das heiße Eisen Pragmatisierung wurde überhaupt nicht angefaßt, man hat es


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