Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 38

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fassungsrecht konstituiert wird. Landesgesetze müssen nämlich nach Artikel 98 B-VG bereits heute schon, abgesehen vom Begutachtungsverfahren, der Bundesregierung zur allfälligen Beeinspruchung vorgelegt werden. Auch die Länder erhalten spätestens im Wege des Bundesrates Kenntnis davon, wenn der Bundesgesetzgeber entsprechend tätig wird.

Auch in einem zweiten Punkt hat der Nationalrat über eine Beschränkung des Verfassungsrechts auf das Wesentliche etwas hinausgeschossen, auch die Länderzuständigkeit wieder eingeschränkt. Daß nämlich eine Anrechnung von Vordienstzeiten nicht abhängig vom Dienstgeber erfolgen darf, ist einerseits bereits durch das EU-Recht vorgegeben, andererseits in allen österreichischen Ländern bereits umgesetzt. Es gibt lediglich Regelungen, wonach bei Vertragsbediensteten die Einstufung nach anderen Gesichtspunkten als nach Vordienstzeiten erfolgt, unabhängig davon, wo sie zugebracht wurden.

Daß diese differenzierte Betrachtungsweise, selbstverständlich nicht Gebietskörperschaften benachteiligend, weiterhin möglich sein wird, sei dankbar anerkannt. Es wurde nämlich der diesbezügliche Antrag in den Ausschußberatungen des Nationalrates noch abgeändert.

Die Freude über die Erfüllung von zwei Länderanliegen darf natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, daß der Großteil der den Ländern vor dem EU-Beitritt gemachten Zusagen nach wie vor unerledigt ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf zwei mit dem Bundesrat zusammenhängende Anliegen zu sprechen kommen. Da ist zunächst der am 20. November des Vorjahres wie auch schon in der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vom Bundesrat einstimmig beschlossene Gesetzesantrag, wonach ihm zu Gesetzesvorschlägen vor Abschluß der Willensbildung im Nationalrat ein Stellungnahmerecht zukommen soll. Es ist bedauerlich, daß der Nationalrat diesen Antrag bisher nicht einmal ignoriert hat, wie man sagt, nämlich nicht einmal in Verhandlung genommen hat.

Ein zweites Anliegen betrifft die Forderung der Länder, zuletzt durch einstimmige Landtagsentschließungen in Salzburg und Oberösterreich artikuliert, wonach sie bei der Gestaltung ihres Wahlrechtes, nämlich bei der Einführung der Briefwahl, einen größeren Spielraum haben sollten. Es ist tatsächlich nicht einzusehen, daß das, was für die Auslandsösterreicher bei der Nationalratswahl und für die Arbeiterkammerwahl billig ist, für die Länder und Gemeinden nicht recht sein sollte. Hier liegt der Ball allerdings zunächst bei uns selbst, weil ein diesen unter anderem auch von allen Landtagspräsidenten unterstütztes Anliegen dienender Antrag auf Gesetzesinitiative an den Nationalrat seit dem 20. Oktober – heute haben wir immerhin schon die vierte Sitzung seither – darauf wartet, wenigstens durch Aufnahme in die Ausschußtagesordnung in Verhandlung genommen zu werden.

Alles in allem ist die heute zur Beratung stehende Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes zwar ein erfreulicher Fortschritt für die Länder, aber keineswegs eine vorweihnachtliche Absolution dafür, daß ihnen der Großteil der vom Bundeskanzler gemachten Zusagen weiterhin vorenthalten wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

14.35

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Freiberger. – Bitte.

14.36

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner sind bereits ausführlich auf die neuen Bestimmungen der zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe eingegangen. Ich möchte deshalb nicht ins Detail gehen, sondern nur einige grundsätzliche Bemerkungen machen.

Ich denke, daß mit dem Vertragsbedienstetenreformgesetz ein weiterer wichtiger Schritt zu einem modernen Dienstrecht und zu einer effizienten öffentlichen Verwaltung gesetzt wird. Die vielfältigen Aufgaben, die der öffentliche Dienst zu erledigen hat, und die Anforderungen, die an


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