Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 56

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beteiligungen grundsätzlich steuerwirksam werden läßt. Gerade dieses System gewährleistet eine optimale Entwicklungsmöglichkeit für Unternehmer, vor allem für Jungunternehmer.

Den damit verbundenen Mißbräuchen – es gibt in der Tat solche – wird seit vielen Jahren durch eine äußerst restriktive Gesetzgebung entgegengewirkt. Ich schätze, daß dadurch das Volumen an Verlustzuschreibungen in den letzten 15 Jahren etwa gezehntelt werden konnte. Derzeit schätzen wir die Steuerausfälle bei Verlustabschreibungsmodellen mit etwa 1 bis 2 Milliarden Schilling per anno.

Zu den Fragen 11 bis 16, 25 bis 28 und zur Frage 31:

Die Steuerreformkommission wurde von mir beauftragt, Vorschläge über eine Senkung der steuerlichen Lohnnebenkosten sowie über Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmungen zu entwickeln. Der Bericht enthält auch Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung. Einige dieser Varianten sehen eine stärkere Ökologisierung des Steuerrechts beziehungsweise eine Entlastung des Faktors Arbeit durch Einbeziehung anderer Wertschöpfungskomponenten vor.

Da es in Österreich bereits eine Energiesteuer gibt, erscheint es mir nicht zweckmäßig, im Zuge dieser Etappe der Steuerreform eine stärkere Besteuerung der Energie vorzusehen. Eine verstärkte Ökologisierung des Systems kann nur im internationalen Gleichklang erfolgen.

Die politischen Gespräche der Koalitionspartner werden zeigen, inwieweit die übrigen Vorschläge der Steuerreformkommission realisierbar sind. Ich darf Ihnen jedenfalls versichern, daß ich keine Lösung akzeptieren werde, die sozial unverträglich ist beziehungsweise die nicht die angestrebten Beschäftigungseffekte auslösen kann.

Zur Frage 17:

Ich habe bereits mehrmals öffentlich erklärt und wiederhole es, daß ich von mir aus keine Erhöhung der Grundsteuer plane. Ich beabsichtige daher auch keine Erhöhung der Einheitswerte. (Präsident Gerstl übernimmt den Vorsitz.)

Zu den Fragen 18 bis 22:

Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus im privaten Vermögen gehaltenen Aktien ist schlicht und einfach eine Frage der Steuergerechtigkeit, und ich trete für ein gerechtes Steuersystem ein. Unter einem gerechten Steuersystem verstehe ich ein solches, das die Steuerlasten nach Maßgabe des erzielten Einkommens verteilt. Ich bin daher der Auffassung, daß es im Sinne eines solchen Prinzips schwer verständlich ist, gerade erzielte Aktienkursgewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist von der Besteuerung freizustellen. Es käme damit lediglich zu jener Besteuerung, wie sie für Unternehmer und Arbeitnehmer hinsichtlich des aus ihrem Unternehmen oder ihrer Arbeitskraft erzielten Einkommens selbstverständlich ist.

Ich sehe auch keine Gefahr, daß die Besteuerung von Aktienkursgewinnen eine Beeinträchtigung der Eigenkapitalbildung der österreichischen Wirtschaft mit sich bringen würde. Der Kapitalmarkt und damit die Möglichkeiten der Eigenkapitalaufbringung werden von den institutionellen Anlegern, vor allem von Banken und von Versicherungen, bestimmt. Bei diesen sind die Aktienkursgewinne schon seit eh und je steuerpflichtig. Diese – im übrigen auf der ganzen Welt übliche – Steuerpflicht hat keinesfalls die durchaus erfreuliche Kapitalentwicklung der letzten Jahre beeinträchtigt.

Schlußendlich halte ich fest, daß eine allgemeine Besteuerung von Kursgewinnen derzeit aus Sicht einer umfassenderen Steuerreform diskutiert wird. Vor dem Bestehen eines Gesamtkonzeptes für eine Steuerreform, mit all den damit verbundenen Strukturänderungen im Steuersystem und vor allem den Verteilungswirkungen, ist es naturgemäß relativ schwierig, präzise Aussagen zu Teilbereichen zu machen.


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