Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 11

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Behandlung der Tagesordnung

Präsident Gottfried Jaud: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung unter einem durchzuführen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Gottfried Jaud: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, möchte ich auf die von der Präsidialkonferenz vom vergangenen Dienstag hinsichtlich der Redezeit getroffene Vereinbarung der Fraktionen hinweisen.

Die Fraktionen haben nunmehr eine freiwillige Redezeitbeschränkung von generell 10 Minuten für alle Debattenbeiträge, für welche die Geschäftsordnung keine bestimmten Redezeiten vereinbart. In Hinkunft werden daher auch für die Erstredner nur mehr 10 Minuten zur Verfügung stehen. Auch weiterhin wird eine Minute vor Ablauf der vereinbarten Redezeit das rote Lichtsignal beim Rednerpult blinken und nach Ablauf der vereinbarten Redezeit dauernd leuchten.

Da es sich um eine freiwillige Redezeitbeschränkung handelt, wird der vorsitzführende Präsident weder ein Glockenzeichen geben noch den Redner auf den Ablauf der vereinbarten Redezeit hinweisen.

Sollten Debattenredner im Hinblick auf das zu behandelnde Thema von vornherein die Vereinbarung nicht einhalten können, ersuche ich, bei Beginn der Rede darauf hinzuweisen. – Das wäre im Sinne der Kollegialität, so glaube ich, zielführend.

Ankündigung von dringlichen Anfragen

Präsident Gottfried Jaud: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich weiters bekannt, daß mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte DDr. Königshofer und Kollegen betreffend ausländischer Zugriff auf Trinkwasserressourcen Österreichs an die Frau Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz vorliegt.

Weiters liegt mir ein zweites Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte DDr. Königshofer und Kollegen betreffend ausländischer Zugriff auf Wasserressourcen an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft vor.

Gemäß § 61 Abs. 6 der Geschäftsordnung ziehe ich die dringliche Behandlung der beiden Anfragen zusammen. Die Zustimmung der unterzeichneten Bundesräte liegt dazu vor.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung der betreffenden Anfragen an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

1. Punkt

Erklärungen des Bundeskanzlers und des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten über die EU-Präsidentschaft


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