Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 47

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grenzenlosen Freiheit von Kunst und Kultur der Tierschutz mißbraucht wird, nur weil hier die Kunst einen Freibrief erhält.

Weiters sagt Herrn Nitsch in einem "Falter"-Interview, das mich persönlich sehr schockiert hat, daß auch Verbrechen Kunst sein könne. Letztlich führt er sogar aus, daß auch Mord Kunst sein könne. Davor wollen wir wirklich mehr als nur warnen! Herr Nitsch hat in weiteren Interviews während seines Mysterienspieles folgendes zu Papier gegeben: Er würde all das nur inszenieren und diese Art der Mysterienspiele nur veranstalten, um bewußt zu provozieren, damit sein Marktwert steigt. Ich meine, er hat aus Marktsicht wahrscheinlich recht, aber er darf sich dann nicht darüber wundern, daß seine Art der Kunst einer Würdigung unterzogen wird.

Die Kunst ist frei – das ist Bestandteil der Grundrechte, aber im Wesen eines Gesamtgefüges von Grundrechten. Die Kunst darf sich nicht auf Kosten anderer Grundrechte eigene Grundrechte anmaßen, und diese anderen Grundrechte dürfen nicht zugunsten der Kunst ausgehöhlt werden.

Die Förderung eines Otto Mühl, im Museum für angewandte Kunst seine Häfenbilder ausstellen zu dürfen, fällt übrigens in ein der ÖVP unterstelltes Ressort, jenes der Frau Ministerin Gehrer. Ein Herr Mühl ist sicherlich nicht mit einem Herrn Nitsch gleichzusetzen, dies wäre direkt eine Frechheit gegenüber Herrn Nitsch. Denn immerhin ist Herr Mühl wegen Sittlichkeitsdelikten gegenüber Kindern zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden, die er auch verbüßt hat. Ich möchte es Herrn Nitsch nicht antun, ihn hier mit Herrn Mühl gleichzusetzen.

Für nicht so berühmte Künstler, die finanziell anhängig sind, ist es selbstverständlich nicht so einfach. Diese Künstler haben zwei Möglichkeiten: Entweder werden sie nicht gefördert und verdienen kaum etwas, oder sie unterwerfen sich dem Förderungsdiktat, indem sie maßgeschneiderte Projekte vorlegen, wie sie von den zuständigen Herrschaften, die das Geld zu vergeben haben, gewünscht werden. Um zu überleben, passen sich also viele Künstler dem Subventionsmonopol an – und deshalb gibt es sie, die Staatskünstler.

Unsere Fraktion wird diesem Bericht die Zustimmung nicht erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.18

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Mag. John Gudenus das Wort. – Bitte.

12.18

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben vor uns einen Bericht liegen, der gut abgefaßt und übersichtlich ist, der Einblicke in die Subventionierung, die Ausstattung und die Behandlung der Kunst in Österreich gewährt.

Was in diesem Bericht nicht aufscheint – das würde mich eigentlich auch sehr interessieren –, ist, wie viele Personen in Österreich künstlerisch tätig sind, ohne durch einen Zuschuß, eine Würdigung oder eine Subvention ausgestattet worden zu sein. Es ist eine große Zahl von Personen, die in den Genuß staatlicher Förderungsmittel geraten. Aber wie groß ist die Zahl derjenigen, die nicht in den Genuß staatlicher Förderungsmittel gelangen?

Ich wundere mich oft darüber, und jeder von uns kennt den einen oder anderen. Jeder weiß von einem Künstler, den er kennt und der nicht bekannt ist. Vielleicht ist er sogar bekannt, aber er bekommt keine Förderungen. Warum ist es so? Wie werden diese Auswahlkriterien getroffen? – "Die Kommission", heißt es dann immer. Bitte, die Kommission: Wir leben in Europa, und das Europa der Kommissare verhindert natürlich nicht, daß wir auch eine Kommission dazu haben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Schöls: Bei euch heißt das Schiedsgericht!)


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