Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 51

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Es kann aber auch nicht so sein, daß man in Österreich ein Klima erzeugt, daß durch die Emotionalisierung des sogenannten – unter Anführungszeichen – "gesunden Volksempfindens" Künstler an ihrer Berufsausübung gehindert werden. Wenn wir diesen Gedanken nämlich weiterspinnen, dann können wir jeden anderen Österreicher, wenn er sich innerhalb der Gesetze bewegt, über die Emotionalisierung des "gesunden Volksempfindens" vom Arbeitsprozeß ausschließen. Das darf nicht passieren. Es ist Aufgabe der Politik, diesen Freiraum zu gewährleisten, diesen Freiraum zu sichern – auch jenen, die an das Limit dieses Freiraumes gehen. Wir müssen diesen Künstlern jenen gesetzlichen Schutz geben, der auch anderen österreichischen Staatsbürgern, solange sie sich im Rahmen der Gesetze bewegen, zu geben ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Eine völlige Fehlinterpretation unserer Kunstauffassung hat Frau Bundesrätin Ramsbacher vorgenommen. Sie hat gesagt, Kunst dürfe nicht zur öffentlichen Debatte werden. Gerade das Gegenteil muß der Fall sein. Es muß zur öffentlichen Debatte kommen, wir fördern diese öffentliche Debatte. (Bundesrat Mag. Gudenus: Das tun wir auch!) Wir selbst haben das Weißbuch in Angriff genommen, wir selbst haben eine möglichst breite Diskussion über die Kunst herbeigeführt. Wir wollen diese Diskussion, sie muß an jeder Stelle (Bundesrat Mag. Gudenus: ... Wir lassen uns nicht hindern!), in jedem Gremium und auf jeder Ebene stattfinden. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wurde auch die österreichische Filmförderung angesprochen. Die österreichische Filmförderung sei nicht effizient, der österreichische Film könne auf dem österreichischen Markt nicht reüssieren und nicht erfolgreich sein. Ich darf Ihnen nur das letzte Beispiel, "Hinterholz 8", nennen. Das ist ein auf dem österreichischen Markt äußerst erfolgreicher Film. Er ist für den österreichischen Markt, von österreichischen Künstlern und mit ganz besonderem österreichischen Akzent.

Ich darf Ihnen auch ganz kurz unsere Veränderung in der Filmförderung darlegen. Wir haben gerade die Filmförderung dahin gehend geändert, daß wir der Referenzfilmförderung einen ganz besonderen Stellenwert eingeräumt haben. Die Referenzfilmförderung bedeutet nichts anderes, als daß sich ein um eine Filmförderung Ansuchender dafür zu entscheiden hat, ob er einen künstlerischen oder einen kommerziellen Film machen will. Dann wird er je nach seinem Erfolg im künstlerischem Bereich, das heißt Teilnahme an Festivals in bestimmten Bereichen und Kategorieren, oder nach seinem Erfolg an der Kinokasse gemessen. Wenn er in diesen Bereichen erfolgreich ist, dann erhält er eine automatische Förderung für den nächsten Film. Das heißt, es ist genau das Gegenteil von dem der Fall, was Sie gesagt haben. Wir versuchen, den erfolgreichen Produzenten beziehungsweise die erfolgreichen Filmschaffenden mehr zu unterstützen als jene, die nicht so erfolgreich sind. Das ist eine dieser Maßnahmen.

Ich darf aber darauf hinweisen, daß wir auch im Jahre 1998 die Filmförderung strukturell um 20 Prozent erhöht haben. Darüber hinaus haben wir dem österreichischen Film einen Betrag in der Höhe von 100 Millionen zur Verfügung gestellt, um den Engpaß, der aufgrund der Auftragslage in den verschiedenen Medienbereichen entstanden ist, etwas abzudecken beziehungsweise abzufangen und um dem österreichischen Film auch weiterhin eine Überlebenschance beziehungsweise den Filmschaffenden auch weiterhin die Möglichkeit zu bieten, ihre Filme zu machen.

Ich glaube auch, daß wir sehr gut beraten sind, unsere wohl international anerkanntesten Künstler im Bereich der Literatur, Turrini und Jelinek, mit Auftragswerken zu bedenken. Die österreichischen Künstler müssen weiterhin gepflegt werden, sodaß auch weiterhin Theaterstücke an die Theater kommen, die von österreichischen Künstlern sind. Ich glaube, das ist eine Vorgangsweise, die jedes Land an seine international reputiertesten Künstler anwendet, also daß diese tatsächlich mit Auftragswerken versorgt werden, um auch zu Werken zu kommen, die dann selbstverständlich in den reproduzierenden Kunstbereichen, nämlich im Theater, verwendet werden können. Das ist international üblich, und wir werden uns von dieser üblichen Form der Förderung nicht verabschieden, sondern werden sie auch in Zukunft durchführen.


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