Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 53

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Zu Wort gemeldet hat sich als erster Herr Bundesrat Dr. André d'Aron. Ich erteile es ihm.

12.42

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die nationale und internationale Entwicklung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft läßt folgenden Ablauf beim Anbieten und bei der Abwicklung von Touristikleistungen erkennen: Zwischen Anbietern und Touristikkunden findet vermehrt eine vollständig durchorganisierte Kette von anbietenden Dienstleistern nach Gewährleistung eines einzigen Ansprechpartners statt. Ausgehend von entsprechenden Marktanalysen wird nach Schnürung von Angebotspaketen das Konsumbedürfnis beim Kunden geweckt.

Dies bedarf natürlich einer segmentorientierten Bewerbung, der PR, der medialen Aufbereitung von Destinationen, Destinationsmanagements, direkter Kommunikation mit den Kunden – im wesentlichen durch persönliche Kontakte –, dann der Herstellung von Voraussetzungen für den Abschluß des Reisevertrages, der Beratung, der Darstellung unterschiedlicher Reiseangebote, den Konsumbedürfnissen genau angepaßt, des tatsächlichen Vertragsabschlusses und des Anbietens von Zusatzleistungen wie Storno oder Rücktrittskostenversicherung.

Dann ist zu gewährleisten, daß das Mobilitätsbedürfnis bestmöglich erfüllt wird. – Diesbezüglich besteht zumindest entsprechend der Wirtschaft in Österreich eine Präferenz in Richtung Förderung und Einbindung von Verkehrsunternehmen. – Die Unterbringung und Verpflegung stellen einen wesentlichen Bestandteil dieses Angebotes gegenüber dem Touristikkunden dar. Dabei geht der Trend in Richtung Flexibilität des Angebotes, Erlebnis, Nischenprodukte.

Anschließend ist zu gewährleisten, daß vor Ort eine bestmögliche Betreuung stattfindet und der Rücktransport der Kunden sowie die Gewährleistung einer entsprechenden Kundenbindung bestmöglich erfolgen.

Der Trend geht daher in Richtung Zusammenführung dieser Leistungskette der einzelnen Leistungen, die ich vorher ausgeführt habe, und zwar dahin gehend, daß für diese Leistungskette gegenüber dem Kunden ein Ansprechpartner auftritt. Das ist im wesentlichen die Tätigkeit der privatwirtschaftlich organisierten Reisebüros in Österreich, die das für in- und ausländische Destinationen professionell durchführen.

Der vorliegende Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft geht auf diese Leistungskette, nämlich auf die Zusammenführung dieser Leistungen, die für die Gewinnung eines Kunden und für die Gestaltung seines Urlaubes entscheidend sind, nicht ein. Tatsächlich widmet der 81seitige Bericht den Reisebüros nur acht Zeilen.

Laut diesem Bericht sollen primär die von der öffentlichen Hand finanzierten Institutionen in der Tourismuswirtschaft gefördert werden, und diese nehmen in diesem Bericht einen ziemlich großen Umfang ein. Privatwirtschaftliche Organisationen haben in diesem Bericht keine entsprechende Wertigkeit, obwohl gerade die privatwirtschaftlichen Institutionen die Träger der Tourismuswirtschaft sind.

Sie, Herr Bundesminister, sind unserer Ansicht nach dafür verantwortlich, daß in diesem Bericht eine Förderung dieser privatwirtschaftlichen Institutionen erfolgt und für diese Institutionen auch bestmöglich – das ist eine Kompetenz der Bundesverfassung – die gewerberechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Was ist in der Vergangenheit tatsächlich passiert? – Es gab in den letzten Jahren eine deutliche Verschlechterung der Situation der Reisebüros; es wurde die Reisebürosicherungsverordnung eingeführt, und dadurch kam es zu einem enormen Verwaltungsmehraufwand der Reisebüros. Wir vertreten daher die Ansicht: Wenn schon eine entsprechende Reisebürosicherungsverordnung einzuführen ist, dann soll sie für die Reisebüros ganz einfach, einfach abwickelbar und möglichst kostengünstig sein.

Dann gab es die Margenbesteuerung, die zusätzliche Besteuerung von Pauschalreisen, deren komplizierte Berechnung die Reisebüros mit weiteren Kosten belastet hat. Die Reisebüros er


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