Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 60

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Meine Damen und Herren! Vielleicht noch eine Anmerkung zum Thema motiviertes Personal. Ich habe schon erwähnt, daß Qualifikation, aber auch bessere Arbeitsbedingungen und Anerkennung eine wichtige Rolle spielen. Man darf aber auch den finanziellen Aspekt nicht außer acht lassen. Ich meine, daß die Tourismusbranche für ihre Mitarbeiter, die in der Saison beschäftigt sind, auch ein Abfertigungsmodell ähnlich dem Bauarbeitermodell einführen sollte. Ich glaube, daß das aus Gerechtigkeitsgründen und im Hinblick auf zufriedene Mitarbeiter ein wichtiger Schritt wäre.

In diesem Zusammenhang möchte ich, sehr geehrter Herr Bundesminister, doch eine Kritik an der Formulierung in Ihrem Bericht anmerken. Es ist auf Seite 70 im letzten Absatz zu lesen – ich zitiere –:

"Auch die Ausgestaltung der institutionellen Rahmenbedingungen verursacht eine Stufe in der Kostenfunktion, die Diskussionsstoff zwischen den jeweiligen Interessenvertretern liefert. So führt die Tatsache, daß nach sechs Beschäftigungsmonaten die Mitarbeiter den vollen Jahresurlaubsanspruch haben und ein Anspruch auf Abfertigungszahlung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses besteht, dazu, daß viele Betriebe eine Verlängerung der Saison scheuen, um die Lohnkosten gering zu halten. Die Auswirkungen betreffen außer den im Betrieb Beschäftigten auch Zulieferer und Nachfrager beziehungsweise komplementäre Anbieter von (touristischen) Leistungen. Eine Glättung dieses Sprunges durch entsprechende Aliquotierung des Urlaubsanspruches beziehungsweise der Abfertigungsansprüche könnte den für die betroffenen Unternehmen negativen Anreiz zur Überschreitung dieser Schwelle beseitigen." – Ende des Zitats.

Herr Bundesminister! Da es hier um mögliche Verlängerungen der Saison geht, ist davon auszugehen, daß es trotzdem das erste Beschäftigungsjahr ist – die Aliquotierung des Urlaubsanspruches im ersten Jahr wird im Urlaubsrecht bereits geregelt. Weiters ist festzuhalten, daß ein Abfertigungsanspruch erst bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit frühestens nach drei Jahren entsteht. Ich halte es nicht für sehr zielführend, daß in einem offiziellen Bericht des Bundesministeriums in das Konzert der Jammerer miteingestimmt wird, noch dazu, wo dieser Punkt der Urlaubsaliquotierung bereits geändert wurde.

Meine Damen und Herren! Nun ein paar Bemerkungen zu den Anregungen, die vor allem aus dem Eck der Freiheitlichen Partei, aber auch von Teilen des Wirtschaftsbundes kommen: Die Verwirklichung einer alten FPÖ-Forderung, die nichtentnommenen Gewinne in den Betrieben steuerfrei zu stellen, würde sich für die qualitative Entwicklung negativ auswirken. Die Unternehmen würden nämlich das Geld nicht für Investitionen heranziehen, sondern würden in die Finanzwirtschaft investieren und spekulieren. (Bundesrätin Haunschmid: Das ist eine Unterstellung bis dorthinaus!) Ich meine daher, daß nichtentnommene Gewinne selbstverständlich versteuert werden sollten und Investitionen im Betrieb steuerfrei gehalten werden müssen.

Ähnlich verhält es sich auch mit der Diskussion über die Abschaffung der Getränkesteuer. Bekanntlich ist das eine Gemeindeabgabe ... (Bundesrat Dr. Tremmel: Sie unterstellen den Betrieben, daß sie Steuern hinterziehen! Das ist ja unglaublich! – Weiterer Zwischenruf der Bundesrätin Haunschmid. Herr Kollege Tremmel! Sie müssen mir schon zuhören. Ich habe keinem Betrieb unterstellt, daß er Steuern hinterzieht. Ich habe gesagt, nichtentnommene Gewinne gehören selbstverständlich versteuert (Bundesrat Dr. Tremmel: Das habe ich schon verstanden!), und Investitionen sollen steuerfrei gehalten werden. Das waren meine Worte! (Beifall bei der SPÖ. – Weiterer Zwischenruf des Bundesrates Dr. Tremmel. )

Meine Damen und Herren! Zur Diskussion um die Getränkesteuer: Bekanntlich ist diese eine Gemeindeabgabe und für die Betriebe nur ein Durchlaufposten, da die Getränkesteuer von den Konsumenten bezahlt wird. Man bedenke nur, welche Aktivitäten die Gemeinden auch im Bereich des Tourismus unternehmen, die sie zum Teil aus Mitteln der Getränkesteuer finanzieren. Würde diese Steuer wegfallen, könnten die Gemeinden weniger in diesem Bereich tun, und das hätte negative Auswirkungen auf den Tourismus und somit auch auf die Arbeitsplätze. Dar


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