Halbwertszeit von Gesetzen wird immer kürzer, die Lesbarkeit und Verständlichkeit von Gesetzen ist nicht mehr gegeben. Die Umweltthematik ist dermaßen komplex und überreguliert, daß in vielen Bereichen selbst Experten und leitende Beamte keine klaren Auskünfte geben können. Aufgrund der Überregulierung kommt es immer wieder zu Gesetzeslücken, die zu großen Planungs- und Investitionsunsicherheiten in der österreichischen Abfallwirtschaft führen.
Aufgrund der beschriebenen Situation krankt es in Österreich an einem vernünftigen Vollzug der Gesetze, da die Fülle der Vorschriften weder eingehalten noch kontrolliert werden kann. Österreich rühmt sich ja sosehr seiner hohen Umweltstandards, aber oft liegen die Mängel im Vollzug. Die EU-Verbringungsverordnung und die Entwicklung der Abfallwirtschaft zeigen die Tendenz auf, daß Abfall immer mehr zum freien Handelsgut wird. Die abfallende Verordnung des AWG definiert darüber hinaus Qualitätskriterien, wonach Abfälle zu Rohstoffen werden.
All dies soll zu einer starken Liberalisierung der Abfallwirtschaft führen. Gleichzeitig werden in Österreich Landesgesetze – wie zum Beispiel in Salzburg – beschlossen, welche die Entsorgung von Abfällen zum Beispiel in einem anderen Bundesland verbieten. Das ist an und für sich schon EU-widrig. Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich die Problematik der österreichischen Entsorgungswirtschaft. Es fehlt an klaren, nachvollziehbaren gesetzlichen Rahmenbedingungen. Was in dem einen Bundesland verboten ist, ist in dem anderen erlaubt. Voraussetzung für eine funktionierende Abfallwirtschaft sind klare Rahmenbedingungen, die dann natürlich auch Investitionen in Anlagen und Personal ermöglichen und damit die Qualität der Entsorgung nachhaltig verbessern.
Nun ein Lob der Qualität der Entsorgung. Im Frühsommer 1999 wird auf Initiative der österreichischen Entsorgungsbetriebe in Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach deutschem Vorbild vorgenommen. Auch diese Maßnahme sichert die Qualität der heimischen Entsorgungswirtschaft.
Seit 1998 gibt es einen Regellehrberuf – 1992 wurde dieser als Ausbildungsversuch gestartet –, den Entsorgungs- oder Recyclingfachmann oder die -fachfrau für die Bereiche Abfall und Abwässer. 1998 gab es dafür 20 Lehrlinge in Österreich. Lehrstellen wurden bis dato nur von privaten Betrieben zur Verfügung gestellt. Ich meine aber, es ist nicht einzusehen, daß die kommunalen Betriebe, die ja gerade im Abwasserbereich genügend Potential haben, keine Lehrlinge aufnehmen und somit die Chancen für diesen neuen Beruf beeinträchtigen.
Die Ausbildung und Beschäftigung von qualifizierten Facharbeitern in innovativen Branchen ist mir ein überaus wichtiges Anliegen.
Meine Damen und Herren! Wie Sie sehen, wird einiges für die Qualität der Entsorgung getan. Leider können wir uns aber nicht zurücklehnen und behaupten, die Sache ist erledigt. Seit Mitte der neunziger Jahre wird an der Qualität der Entsorgung ordentlich gerüttelt. Kostenreduktionsprozesse der Industrie und der öffentlichen Hand führen dazu, daß vermehrt die billigsten Verfahren in Anspruch genommen werden. Im Vorfeld der Deponieverordnung, die 2004 in Kraft treten soll, fallen die Deponiepreise in den Keller, weil die Branche versucht, bis 2004 noch möglichst viel Geschäft zu machen – Gewinne von heute, deren Folgekosten nachfolgende Generationen zu tragen haben werden.
Meine Damen und Herren! Wir waren uns doch einig, daß wir das so nicht haben wollen. Neben der Tatsache, daß bis 2004 auf Teufel komm heraus deponiert wird, besteht natürlich die Gefahr, daß die Deponieverordnung nicht halten wird. Das führt zu Planungs- und Investitionsunsicherheit im Bereich der qualitativ hochwertigen Entsorgungsbetriebe. Sind 2004 keine entsprechenden Anlagen wie mechanisch-biologische oder thermische Anlagen vorhanden, da man sie im Vorfeld wirtschaftlich nicht überleben ließ, gibt es wieder genügend Argumente, die Deponieverordnung umzustoßen, weil man dann sagt, es gehe eben nicht anders.
Ich meine, wir sollten uns vehement dafür einsetzen, daß notwendige Qualitätskriterien nicht kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen geopfert werden. Nur durch Einhaltung strenger und einheitlicher Qualitätskriterien kann dieser Tendenz nachhaltig entgegengewirkt werden. Es geht nicht nur um den Schutz unseres Lebensraumes, sondern auch um die Förderung neuer Tech
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