Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 84

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nologien und nicht zuletzt um die Sicherung von qualifizierter Facharbeit in Österreich. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.04

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Tremmel. – Bitte.

15.04

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister aus der Steiermark! Meine Damen und Herren! Zwei Sprecher hat es zum Ozon gegeben, die Kollegin Crepaz ist da irgendwo in der Mitte gelegen, sie hat auch über den Abfallwirtschaftsplan gesprochen, und damit das ausgewogen und ausgeglichen ist, werde ich ein bißchen über den Bundes-Abfallwirtschaftsplan sprechen beziehungsweise einige Beispiele herausnehmen und den Bundesabfallbericht in meine Ausführungen einbeziehen.

Zuerst zum Werk, das hier präsentiert wird: An und für sich sind die Übersicht und die Darstellung sehr gefällig gemacht. Auch die farbliche Gestaltung paßt mir. Beim Blau etwa heißt es: Präzisierung der Anhänge. Das ist ganz klar, das Blaue soll das Exakte sein. – Das zur Form.

Zum materiellen Inhalt darf ich sagen, daß hier eine gewisse Kompetenzaufblähung stattgefunden hat, weil seitens des Bundes Bereiche mit hineingenommen werden, die in der Praxis das unterste Glied des Föderalismus, die Gemeinde, erledigen muß. – Das ist einer der Kritikpunkte, die ich hier anbringen möchte.

Der nächste Kritikpunkt, den ich hinzufüge, Herr Minister, ist das Echo. Wie kommt das von den Kommunen zurück und wie fließt das in die Bundesgesetzgebung beziehungsweise in Ihre Berichte ein? – Ich nenne hier das Beispiel Graz. Wir haben im Jahr rund 60 000 Tonnen Hausmüll und Industriemüll. Die Entsorgung kostet uns – Kollege Gerstl und ich haben gerade ein bißchen kalkuliert – gut 3 000 bis 3 500 S. Wir zahlen 1 700 S Deponiegebühr. Die Verbringung, die Müllabfuhr kostet noch ein übriges. Und dies alles trägt die Gemeinde, das heißt, es trägt dies der Steuerzahler.

Herr Minister! Aus der Realität heraus wird die Hauptaufgabe der Abfallwirtschaft, der Abfallbewirtschaftung ergo dessen von den Kommunen getragen, und es wäre daher nur gut, richtig und föderalistisch anständig, wenn sie auch die Gestaltungsmöglichkeit von unten nach oben, Einflußnahme auf die Verordnungen und auf die Gesetzgebung im entsprechenden Ausmaß hätten.

Ich erinnere mich, daß ich als Beamter in einem Ausschuß des ÖSTAT tätig wurde und eine entsprechende Verordnung zu behandeln hatte – das hat zwar mit Statistik zu tun –, wonach der Industriemüll monatlich gewogen werden sollte. Was das für die Gemeinden bedeutet, kann man sich ausrechnen. Also ist es leicht, Normen zu setzen, man muß aber auch dafür Sorge tragen – und zwar sollten wir als Föderalisten dafür Sorge tragen –, daß diese Normen umsetzbar sind und daß bei der Umsetzung dieser Normen geholfen wird.

Wenn ich mir das Vorwort zum ersten Band anschaue, so sehe ich, daß es Ziel der Abfallwirtschaft ist, nationale und übernationale Abfallwirtschaftspläne zu erstellen. Gut und richtig. Gut und richtig dann, wenn Gedankenfluß und Verordnungsfluß in der Richtung erfolgen, wie ich sie vorhin dargestellt habe, und wenn es für den Bürger verständlich ist.

Nun nehme ich hier eine Bestimmung heraus – ich habe sie aufgeblättert, und ich habe sie seinerzeit bereits im Ausschuß dargelegt –: die Entsorgung von Amalgamresten. Diese Abfälle sind begleitscheinpflichtig. Es ist eine Abscheideranlage einzurichten, weil Emissionen an Quecksilber sowohl in der Abluft als auch im Abwasser und bei der Aufarbeitung austreten können, und diese Aufarbeitung hat entsprechend dem Stand der Technik zu erfolgen. So weit, so gut.

Was passiert aber, meine Damen und Herren – das gehört nicht direkt in diesen Bereich hinein –, mit den Trägern, mit den Menschen, die heute noch Amalgamplombierungen haben? – Da streiten die Ärzte. Sie sagen, es könnte wesentlich gefährlicher sein, diese herauszunehmen.


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