Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 86

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daher könne er ihn nicht zur Kenntnis nehmen. (Bundesrat Dr. Tremmel: Das habe ich nicht gesagt!) Herr Kollege Tremmel, ich kann dir versichern: Für uns und insbesondere für meine Fraktion ist dieser Bericht hervorragend gegliedert, hervorragend und schlüssig dargestellt. Ich darf mich daher noch einmal bei dir, sehr geehrter Herr Bundesminister, und bei deinen Mitarbeitern sehr herzlich für diesen hervorragenden Bericht bedanken, der seinesgleichen sucht! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Meier. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemäß § 5 des Bundes-Abfallwirtschaftsgesetzes ist der Bundes-Abfallwirtschaftplan vom Umweltminister zu erstellen und nach einem umfangreichen Anhörungsverfahren, an dem unter anderen der Städtebund und der Gemeindebund teilnehmen, zu veröffentlichen. Dieser Plan ist längstens alle drei Jahre vorzuschreiben. Er hat mindestens eine Bestandsaufnahme der Situation der Abfallwirtschaft, konkrete Vorgaben zur Mengen- und Schadstoffreduktion der Abfälle, Maßnahmen zur Erreichung dieser Vorgaben und eine regionale Verteilung der erforderlichen Anlagen zur Behandlung gefährlicher Abfälle zu umfassen.

Die Behandlung gefährlicher Abfälle ist der einzige Bereich, der in die Kompetenz des Bundes fällt. Daher muß man schon festhalten, daß gerade bei der Abfallwirtschaft die Kompetenzverteilung nicht die günstigste ist. So ist der Bundesgesetzgeber sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Vollziehung für die gefährlichen Abfälle zuständig, hinsichtlich aller anderen Abfälle nur soweit, als ein Bedürfnis nach Erlassung einheitlicher Vorschriften vorhanden ist. Für alle anderen sind die neun Landesgesetzgeber zuständig, was meine Kollegin Crepaz bereits aufgezeigt hat.

Wenn man sich diesen Bericht anschaut und die Vergleichszahlen zum letzten Bericht von 1995 hernimmt, dann fällt auf, daß eine Anhebung des Massenpotentials für Bodenaushub von 15 Millionen Tonnen im Jahre 1995 auf 20 Millionen Tonnen für den Bericht 1998 zugrunde gelegen ist, daß ein Anstieg des Gesamtabfallaufkommens aus dem Haushalt und ähnlichen Einrichtungen zu verzeichnen ist, daß weiterhin verbesserte Sammelergebnisse bei der getrennten Erfassung von Altstoffen festzustellen sind und daß eine Abnahme des Massenpotentials für gefährliche Abfälle um 250 000 Tonnen erfolgt ist.

Meine Damen und Herren! Bei gefährlichen Abfällen ist der Bund zuständig, und nur hier kann man meiner Meinung nach konkrete Zahlen zum Vergleich hernehmen. Aber bei den Abfällen aus den Haushalten zum Beispiel müssen wir davon ausgehen, daß das ländermäßig unterschiedlich ist. Wenn man – und das ist für mich als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Salzburger Abfallbeseitigung hochinteressant – die Verwertung und die Behandlung der 2,78 Millionen Tonnen Abfälle aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen zugrunde legt und sich ansieht, wie diese endgültig verwertet werden, so geht aus diesem Bericht klar hervor, daß 31,7 Prozent in Anlagen zur stofflichen Verwertung von getrennt gesammelten Altstoffen verwendet werden, 13 Prozent in Anlagen zur Verwertung von getrennt erfaßten biogenen Abfällen, 0,8 Prozent in Anlagen zur Behandlung von Problemstoffen, 7 Prozent in Anlagen zur mechanisch-biologischen Vorbehandlung von Restmüll, 15,5 Prozent in Anlagen zur thermischen Behandlung von Restmüll, aber 32 Prozent sind es – und das, meine Damen und Herren, muß uns bedenklich stimmen –, die direkt und unbehandelt auf Deponien endgelagert werden.

In 65 Verwertungs- und Behandlungsanlagen mit einer Kapazität von 1,8 Millionen Jahrestonnen werden Abfallstoffe einer thermischen Verwertung zugeführt. Tatsächlich relevant in dieser Angelegenheit sind allerdings nur zwei Anlagen in Wien und eine Anlage in Wels. Wenn man davon ausgeht, daß die restlichen 62 Anlagen hauptsächlich in Industriebetrieben zu finden und kleinere Verbrennungsanlagen sind, so ist die Müllverbrennung in Österreich in erster Linie auf diese drei Anlagen beschränkt.

Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich als Vorsitzender eines immerhin großen Entsorgungsunternehmens, der Salzburger Abfallbeseitigung, einige kritische Anmerkungen mache. Der AWP 1998 ist zweifellos eine überaus wichtiges Instrument, um die Abfallwirtschaft in Österreich überschaubar zu machen und darauf entsprechend einwirken zu können. Der Abfallwirtschaftsplan 1998 ist jedoch im wesentlichen mit zwei Handicaps


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