Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 87

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belastet: Dies sind erstens die von mir bereits aufgegriffene Rechtszersplitterung und zweitens manche überholte und leider nicht immer vergleichbare Daten.

Zur Rechtszersplitterung: Verstärkt zeigt sich die Problematik durch die Aufteilung der Kompetenzen in der Abfallwirtschaft auf Bund und Länder. Der Bund selbst ist nur für gefährliche Abfälle zuständig – einen kleinen Bruchteil der Gesamtabfälle –, darüber hinaus hat er lediglich die Kompetenz für eine Bedarfsgesetzgebung, soweit der Bedarf für eine einheitliche Regelung in Österreich gegeben ist. Außerdem ist aber die Materie der Abfallwirtschaft auch anderen Gesetzesbereichen wie dem Wasserrecht oder dem Gewerberecht zugeordnet. Diese Situation erweist sich als sehr nachteilig für klare Verantwortlichkeiten, Konzepte und Strategien, und immer wieder zeigt sich, daß zwischen dem Bund und den Ländern Schuldzuweisungen erfolgen.

Auch was die Zuständigkeit selbst angeht, ergeben sich verstärkt Fragen, zum Beispiel: Ist etwas ein gefährlicher oder ein nicht gefährlicher Abfall?, womit sich entsprechende Kompetenzverschiebungen ergeben.

In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, daß ursprünglich, bis zirka 1982, ausschließlich die Länder für die Abfallwirtschaft zuständig waren. Nunmehr ist die Tendenz einer Verbundlichung verstärkt feststellbar. Diese Tendenz erschwert für die in der Vollziehung Stehenden die Arbeit ganz erheblich und erweist sich als nachteilig für eine effiziente ökologische Abfallwirtschaft. Wir wären hier aufgefordert, klare Zuständigkeiten zu treffen.

Die geschilderte Gegebenheit wirkt sich auch zwangsläufig nachteilig auf die Ergebnisse des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes aus, da der Bund im überwiegenden Bereich der Abfallwirtschaft auf Daten der Länder angewiesen ist, die wiederum aufgrund der unterschiedlichen Gesetzeslagen in den Ländern wenig stimmig sind.

Zweitens: Die im Abfallwirtschaftsplan ausgeführten Daten halten der Dynamik in der Abfallwirtschaft nicht stand. Die Daten aus dem Jahr 1996 im AWP 1998 sind daher Anfang des Jahres 1999 nur noch sehr wenig aussagekräftig. Wenn nun im AWP 1998 noch gemeint wird, daß erhebliche Kapazitäten in der thermischen Behandlung fehlen würden, so stellt sich diese Situation Anfang 1999 aufgrund der in der Zwischenzeit erfolgten Entwicklung schon wesentlich anders dar. Ähnliches ist auch bei den chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen feststellbar, da haben sich in den vergangenen Jahren wesentliche Überkapazitäten entwickelt.

Nach meiner Meinung ergibt sich aus den Darlegungen ein Handlungsbedarf nicht nur für die Gesetzgeber, sondern auch für die Vollziehung. Dennoch glaube ich, daß es unbedingt notwendig ist, daß in der Abfallwirtschaft so weitergefahren wird, wie das bis jetzt der Fall gewesen ist, wobei ich meinen würde, daß eine Kompetenzbereinigung für die Abfallentsorger wesentlich besser wäre.

In diesem Sinne dennoch nochmals aufrichtigen Dank für diesen aufschlußreichen Bericht. Meine Fraktion wird ihn gerne zustimmend zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.24

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Meier. – Bitte.

15.24

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich spreche amalgamfrei, um humorvoll auf ein Thema meines Vorredners hinzuweisen, zum Ozonbericht 1997.

Es ist dieser Bericht natürlich schon ein Jahr alt, aber er wurde rechtzeitig vorgelegt, hat also irgendwo anders so lange gebraucht, um zur Behandlung hier vorzudringen. Ich glaube aber, das ist bei diesem Bericht nicht so tragisch, weil diese schwierige Problematik sowieso der Langzeitlösungen bedarf.


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