Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 103

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Ihre Ausführungen zum Wasserrechtsgesetz stimmen. Alles, was Sie sagen, bezieht sich auf die Entnahme, bezieht sich auf Bescheide, welche die Neugenehmigungen zum Inhalt haben, aber – das ist eben jener Teil, der in Frage steht – es bezieht sich nicht auf Verkaufsverhandlungen, auf Verkäufe von Wassergenossenschaften von einer juridischen Person zu einer anderen juridischen Person. Ich weiß schon, daß das sehr schwer ist. Es hat natürlich schon etwas damit zu tun, wenn Sie das aktuelle Grazer Beispiel hernehmen. Da wird überhaupt kein zusätzliches Wasser mehr genommen. Möglicherweise wird das eine französische Gesellschaft erwerben, und sie wird es vorerst einmal nutzen.

Abgesehen davon, daß man beim Preis-Leistungs-Gefüge an der Schraube drehen kann, bin ich davon abhängig. Mittlerweile, nach Jahrzehnten, in denen der Anschluß an das städtische Wassernetz immer mehr proklamiert wurde, hat man das eigene Hauswasser, die Hausbrunnen zurückgedrängt – teilweise auch aus hygienischen Gründen, das gebe ich zu. Der Käufer wird es zuerst einmal übernehmen, und das nächste Mal wird es dann sagen: Vielleicht transportiere ich nach Slowenien. – So weit hergeholt ist das nicht, daß ein Transport entweder per Leitung oder auch per Tank in das benachbarte Slowenien erfolgt. Das ist durchaus nicht ausgeschlossen.

Die Frau Ministerin hat bereits angedeutet, daß eine Sondersitzung des Grazer Gemeinderates am 4. Februar dieses Jahres stattfinden wird, bei der das Thema Stadtwerke und der mögliche Verkauf zur Diskussion stehen werden. Mein Ersuchen ist dahin gehend, daß man – in diese Richtung geht auch unsere dringliche Anfrage – diese Bereiche zu schließen versucht, weil dort das sogenannte Einstimmigkeitsprinzip unterlaufen wird. Es wurde bereits bei einem entsprechenden Beschluß des Europäischen Parlaments aufgrund einer spanischen Initiative unterlaufen. Damals hieß es unter anderem, daß die wasserreicheren Länder die wasserarmen Länder unterstützen sollten. Das war im Sommer vorigen Jahres. Man meinte, daß die erneuerbaren und natürlichen Wasserressourcen in Europa ungleich verteilt sind. Der Tenor lautet dann in etwa weiter: Das natürliche Netzwerk erlaubt keine gleichmäßige Verteilung, in weiten Bereichen gibt es deshalb Probleme mit Überschwemmungen. Zentral- und Nordeuropa haben viel Wasser, Mangel gibt es dafür in Süd- und Osteuropa. Dürre und Verödung sind die Folge. Wasser ist als natürliches Gut in ausreichendem Maß vorhanden. 

Extemporierend sei hier gesagt: Österreich hat Wasserreserven für 500 bis 700 Millionen Menschen – das stimmt alles –, aber diese Reserven sollten auch genützt werden, und zwar entsprechend ökologisch genützt werden. Die Ökologie sollte beachtet werden. – Das ist unser zweiter Beweggrund.

Dieser Beschluß des Europäischen Parlaments hat nur die ökonomische Verteilungsgerechtigkeit, aber nicht die ökologische sinnvolle Nutzung ins Auge gefaßt. Wenn ich in Österreich Wasser entnehme, dann muß ich die Frage stellen, wie es zum Grundwasser zurückgeführt wird. Nutzen andere Länder, etwa Italien, Spanien oder Portugal dieses? Wie betreiben diese Länder ihre Wasserbewirtschaftung? – Sie selbst haben die österreichischen Seen mit Trinkwasserqualität hier genannt. Wie sind diese entstanden? – Man hat Ringleitungen um die Seen gelegt und dieses Wasser, die Abwässer entsprechend geklärt. All diese Auflagen wären den Wasserbeziehern auch dort heute aufzuerlegen. Es geht einfach nicht an, daß wertvolles Wasser als Industrie- und Gebrauchswasser verwendet wird, so wie es teilweise in Norditalien der Fall ist. Dort hatten die Autowerke die Tauchverzinkerei bis vor kurzem noch im Flußwasser. So kann es nicht sein. Es besteht der ökologische Auftrag auch an die EU-Mitgliedstaaten und an die Beitrittswerber, die ökologischen Maßstäbe einzuhalten.

Deswegen, meine Damen und Herren, empören wir uns immer wieder darüber, wenn gesagt wird: Wir dürfen unsere hohen Umweltstandards erhalten. Wir möchten, daß diese Umweltstandards – vor allem auch in bezug auf Wasser – entsprechend in die einzelnen Länder transportiert werden.

Abschließend möchte ich noch kurz über die Grazer Situation sprechen. Die Verhandlungen sind sehr konkret. Eine Sondersitzung des Grazer Gemeinderates wird am 4. Februar stattfinden. Es ist nicht bekannt, wie die vertraglichen Formulierungen lauten, deswegen können Sie


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