Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 118

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kommen. Das ist ja alles "auf freiem Fuß". Wenn eine Wassergenossenschaft dem Bauern oder einem anderen Grundbesitzer etwas finanziert, dann bekommt er etwas. Wenn sie ihm Einschränkungen auferlegen und er keine Entschädigung bekommt, dann hat er eben nichts bekommen.

Es kann auch nicht das Ei des Kolumbus sein, daß heute der Grundbesitzer der Garant für qualitativ gutes Wasser ist. Er allein trägt die Kosten, und die Gesellschaft hat den Nutzen. Das Wasser kostet heute keinen Groschen! Hingegen kostet der Transport von Wasser ungefähr fünf bis 20 Schilling – die Rohrleitung, die Erhaltung und die Investitionen. Aber das Wasser selbst kostet bis heute keinen Groschen.

Es gibt ja Diskussionen darüber. Ich habe beispielsweise hier einen Brief von einem Bürger-meister, der sich vehement dagegen wehrt, daß er eine Entschädigung bezahlt. Die Landwirtschaftskammer hat ihm zurückgeschrieben, daß er verpflichtet ist, eine Entschädigung zu zahlen, wenn nachweisbar ist, daß der Grundbesitzer einen Kostenausfall hat. Die Gemeinden sind aber auf diesem Gebiet sehr schwerhörig.

Es ist heute bei uns selbstverständlich, daß gutes Wasser in ausreichender Menge vorhanden ist. Dadurch ist es für diejenigen, die es benützen, nichts wert. Alle anderen wissen schon, wie schwierig es ist, qualitativ hochwertiges Wasser auch weiterhin zu sichern. Wir reden heute groß davon, daß zum Beispiel der Attersee – oder der Fuschlsee – genug Trinkwasser für ganz Österreich hat. Das sind alles Seen mit Trinkwasserqualität. Da können wir leicht reden. Aber danach, was investiert worden ist, und nach denjenigen, die die Investitionen getätigt haben, fragt niemand! Denken wir nur an das österreichweite Kanalsystem. Das haben auch alle Bürger des Landes bezahlt. Natürlich ist da die Angst oder zumindest die Vorsicht gegeben, daß wir nach allem, was von den einzelnen investiert worden ist, letztendlich dann auch noch das verlieren könnten, was wir uns selbst hart erarbeitet haben.

Das ist die Intention unserer heutigen dringlichen Anfragen. Es fällt keinem ein Stein aus der Krone, wenn er heute unserem Antrag auf eine wieder bessere Fixierung und auf Sicherung unseres österreichischen Trinkwassers die Zustimmung erteilt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.49

Präsident Gottfried Jaud: Des weiteren zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile ihm dieses und möchte ihn darauf aufmerksam machen, daß seine Restredezeit noch 5 Minuten beträgt.

17.49

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Danke sehr, Herr Präsident! Ich werde diese Zeit entsprechend nützen.

Der Grund meiner Wortmeldung ist eine Geschäftsordnungsangelegenheit. Vorher möchte ich allerdings in Richtung des Kollegen Polleruhs sagen: Wenn er schon so genau darüber informiert ist, wie die Dinge in Graz laufen, dann wäre es sehr nett gewesen, wenn er das seinen Grazer Parteifreunden, aber auch uns und der Stadtregierung mitgeteilt hätte. Seit Monaten wird über den Verkauf eines Teiles der Grazer Wasserwerke – oder der gesamten Wasserwerke; es ist niemals eine genaue Zahl genannt worden – an den französischen Superkonzern SLDE gesprochen. Dieser Konzern ist gewinnorientiert. Schenken wird er uns also sicher nichts!

Herr Kollege! Ich lehne es ab, daß auf Kosten unserer Kinder, auf Kosten des Steuerzahlers, zum Zwecke einer kurzfristigen Budgetsanierung – auf diese Idee sind auch schon andere gekommen – dieser Deal in dieser Weise gestartet wird, wenn wir nicht Bescheid darüber wissen. Aus diesem Grund, Herr Kollege, haben auch Ihre Fraktionskollegen in Graz – so wie alle anderen, wie die SPÖ und natürlich auch wir – der Sondersitzung des Gemeinderates am 4. Februar zugestimmt, in der diese Fragen offen ausgesprochen und geklärt werden sollen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich stelle einen Antrag gemäß § 54 Abs. 4 auf namentliche Abstimmung und ersuche Sie, die Unterstützungsfrage zu stellen. Dieser Antrag bezieht sich auf


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