Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 126

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werden. Es sind also nicht krankhafte Triebtäter, sondern ganz normale Männer, egal, ob sie sexuelle Gewalt ausüben oder Gewalt in der ursprünglichen Form.

Es ist auch Aufgabe des Parlaments, sich deutlich dafür auszusprechen, daß Gewalt keine Privatangelegenheit ist. Der Schutz der schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, der Kinder und Frauen, muß deshalb verstärkt werden. Gewalt in der Familie, egal in welcher Form sie sich auch darstellt, muß mit aller Konsequenz und präventiv bekämpft werden. Ursachen und Wurzeln dieser Gewalt, die sich oftmals aus empfundener oder tatsächlicher sozialer Ungerechtigkeit ableiten lassen, müssen wir daher rascher erkennen, und wir müssen versuchen, sie von vornherein zu verhindern. Gewalttätige Männer gehören nicht nur aus der Wohnung verwiesen, sondern sie gehören auch therapiert.

Das seit 1. Mai 1997 bestehende Gewaltschutzgesetz mit der Möglichkeit des Wegweiserechtes und des Rückkehrverbotes hat sich bisher bestens bewährt. 1998 mußten Sicherheitskräfte bei rund 22 000 familiären Auseinandersetzungen einschreiten und dabei in rund 2 100 Fällen vorläufige Wegweisungen aussprechen. Durchschnittlich waren dies somit 55 Einschreitfälle und sechs Wegweisungen pro Tag.

Diese repressive Maßnahme ist natürlich nur ein erster Schritt, um den Opfern zu helfen. Der Ausbau von Interventionsstellen – derzeit gibt es bereits sechs derartige Einrichtungen – zur begleitenden Unterstützung von Opfern muß Hand in Hand mit Präventionsarbeit gehen. Familiengerichte, Strafjustiz, Familienberatungsstellen und Frauenhäuser bedürfen für diese Präventionsarbeit einer optimalen Vernetzung, um den reibungslosen Kontakt zueinander zu garantieren und Gewaltopfern das notwendige Maß an Verständnis entgegenzubringen, mit ihnen Solidarität zu üben und sie bei der Aufarbeitung der Gewalttat zu beraten und zu unterstützen.

Ein weiterer Aspekt, ebenfalls meist im familiären Umfeld, sind Delikte mit Waffengewalt. Sie alle kennen die fast täglichen Berichte in den Medien. Unzählige Menschen mußten bereits ihr Leben lassen, weil vermeintliche Probleme durch den Gebrauch von Schußwaffen gelöst wurden. Allein zwischen 1986 und 1996 wurden 166 Menschen zu Opfern von legalen Schußwaffen. Das entspricht einem Anteil von 51,5 Prozent aller Morde und Mordversuche, und innerhalb des Familienverbandes erhöht sich dieser Anteil gar auf 81,5 Prozent.

1,8 Millionen legale Schußwaffen gibt es in unserem Land. In jedem siebenten österreichischen Haushalt sind sie vorhanden. Es ist unvorstellbar, aber eine Tatsache, daß es mehr private Waffen gibt, als Bundesheer und Exekutive gemeinsam zur Verfügung stehen. Entsprechenden Schätzungen zufolge soll es zudem noch einige hunderttausend illegale Schußwaffen in Österreich geben, mit denen Verbrechen verübt wurden und werden, deren man jedoch offensichtlich erst nach vollendeter Tat habhaft wird.

Da das Recht der Menschen auf Sicherheit, auf Schutz vor Kriminalität und Gewalt ein zentrales Anliegen der SPÖ ist, fordern wir Sozialdemokraten ein Verbot von Privatwaffen. Wir unterstützen die Verschärfung des Waffengesetzes, wir sind für ein weitgehendes Verbot von Privatwaffen und für die Verschärfung der Strafen bei illegalem Waffenbesitz. Dieses Verbot soll unserer Auffassung nach noch in dieser Legislaturperiode, eben durch Verschärfung des Waffengesetzes, umgehend realisiert werden.

Lassen Sie mich Ihnen, meine Herren Minister, ebenso wie den Mitarbeitern in den beiden Ressorts und den 33 000 Exekutivbeamten zum Abschluß meines Beitrages noch den Dank dafür aussprechen, daß die Aufrechterhaltung der Sicherheit in unserem Land und die von Ihnen dabei vorgegebene Akzentuierung so erfolgreich sind. Seien Sie auch versichert, daß meine Fraktion weiterhin dafür sorgen wird, daß es insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit Kontinuität statt Experimente geben soll. Wir werden uns dabei weiter für eine effiziente Exekutive auf rechtsstaatlicher Basis und für eine Polizeiarbeit stark machen, die repressiv gegen Verbrechen vorgeht und präventiv Verbrechen vorbeugt.

Unser Bestreben ist ein transparentes und bürgernahes Sicherheitswesen, in dem demokratische Grundrechte der Bürger nicht eingeschränkt, sondern erhalten und gestärkt werden, dem


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