Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 130

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scherz ist. Mit diesem Verhalten der Exekutive und der Verwaltung und der österreichischen Bürger, streng Übertretungen zu ahnden – streng im Sinne der Gegebenheiten, die das Gesetz vorgibt –, kann man vielleicht zukunftsweisend die unglücklich hohe Statistik herunterbekommen. In diese Richtung scheinen die Aussagen aus dem anglo-sächsischen Raum, dort, wo das angewandt wird, zu gehen. Es wäre zu überdenken, ob wir nicht einen Versuchsbezirk oder ein Versuchsbundesland einrichten sollten, um solche Erfahrungswerte vielleicht zu verifizieren.

Ein Thema, das uns in den letzten Jahren natürlich immer bewegt, hat und weiterhin bewegt, ist das Thema Waffen, und zwar die legalen Waffen, Herr Bundesminister! Ich stehe auf dem altmodischen Standpunkt, daß jeder Bürger der Republik das Recht auf Notwehr hat. Dieses Recht auf Notwehr ist insbesondere dann wichtig, wenn exekutive Einrichtungen, besonders im ländlichen Raum, nicht in dem Nahbereich sind, in dem sie im städtischen Raum vorhanden sind. Ich bin aber durchaus der Meinung, daß jene, die das Recht der Notwehr mit einer Faustfeuerwaffe oder mit einem Gewehr in Anspruch nehmen, diese Waffen legal erwerben müssen und sich einer Schulung zum Gebrauch dieser Waffen unterziehen sollen. Daran soll es bei meiner Überlegung keineswegs scheitern, und es haben, wie ich glaube, auch Sie, Herr Bundesminister für Inneres, einmal gesagt – aber vielleicht war es auch schon Ihr Vorgänger –, daß jemandem – sei es ein Mann oder eine Frau –, der eine Waffe hat und sie nicht bedienen kann, dieses Gerät eher zum Verhängnis wird, als zum Schutz dient. Darin stimme ich mit Ihnen überein.

Daher meine ich: Schulung an der Waffe. Die legale Waffe gehört nicht schlechtgemacht, sie gehört den Bürgern ermöglicht. Der Bürger muß – ich wiederhole es – das Recht auf Notwehr haben. Das Notwehrrecht kann nicht immer auf die Allgemeinheit abgeschoben und durch die Exekutive wahrgenommen werden. Wenn wir dieses Recht wahrnehmen wollen – es ist ein Bürgerrecht, wie ich meine –, dann eben unter der Auflage, daß Waffen legal besessen werden und eine Ausbildung für den Gebrauch dieser Waffen erfolgt.

Zu fordern, daß illegale Waffen verboten werden, ist natürlich ein Unsinn. Illegale Waffen gehören möglichst gesammelt – die Exekutive weiß durchaus, wo man sie finden kann, und es wird auch versucht, sie zu sammeln –, aber sich am redlichen Bürger gewissermaßen schadlos zu halten, nur weil er eine Waffe hat, das halte ich für nicht so gut.

Es ist bekannt, daß Bürger, die Faustfeuerwaffen besitzen, überprüft werden. Auch ich werde überprüft, ob ich meine Faustfeuerwaffe noch habe. Das finde ich völlig in Ordnung – ich weiß nicht, ob es jährlich geschieht oder alle paar Jahre –, das soll so sein, aber man darf aber die Bürger nicht schikanieren. Die verschiedenen Überlegungen, die jetzt angestellt werden und die nur dazu beitragen sollen, dem Bürger den Erwerb und den Besitz einer legalen Waffe zu vermiesen oder zu verunmöglichen, halte ich jedoch für schikanös. Der Bürger hat das Recht auf Selbstverteidigung. Ich wiederhole dies!

Wir wissen, daß ein Großteil der Blutverbrechen – das wissen Sie, meine beiden Herren Minister, viel besser als ich – nicht mit legalen Waffen erfolgt. Wenn wir sehen, daß von den letzten 14 Schußwaffenopfern – offensichtlich sind das die Morde und Mordversuche im Zeitraum zwischen Oktober 1998 und Dezember 1998 – 13 durch illegale Waffen verletzt oder getötet worden sind, dann zeigt das, wie die Gewichtungen sind.

Wir sollen uns also darauf konzentrieren, daß Waffenbesitz möglich ist und Mordwaffen anderer Art ebenso der Ächtung unterliegen, etwa der berühmte Schraubenzieher oder das Küchenmesser. Niemand denkt daran, diese Instrumente zu verbieten und ihren Erwerb zu erschweren. Wer aber die Kriminalstatistik anschaut ... (Bundesrat Meier: Mit dem Küchenmesser macht man aber viel mehr andere Dinge als mit einer Pistole!) Bitte noch einmal, Herr Kollege! (Bundesrat Meier: Ein Küchenmesser wird viel mehr für andere Dinge gebraucht als Pistolen! Das Verhältnis der Tätigkeiten mit Küchenmessern im Vergleich zur Verwendung von Pistolen ist ein kraß unterschiedliches!) Wie wahr, Herr Kollege! Aber dieses eine Mal, zu dem es so verwendet wird, daß es zu einer tödlichen oder schweren Verletzung führt, ist sehr arg. (Bundesrat Meier: Sie vergleichen es aber!)


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